Druckschrift 
2,1 (1826)
Entstehung
Seite
53
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Arsenik-Vergiftung. 53

Stunde lang gelinde, und fällt sie dann mit Salzsäure,worauf der Niederschlag, welcher in diesem Falle nurSchwefel sein kann, auf die angeführte Weise behandeltwird. Enthielt er keinen Arsenik, so bewirkt Kalkwas-ser keinen Niederschlag.

Aufserdem hat man noch mehrere Methoden, um dieGegenwart der arsenichten Säure zu entdecken, z. B. mitsalpetersaurem Silberoxyd, welches mit arsenichter Säureeinen gelben Niederschlag giebt, wenn die Flüssigkeit ge-nau mit Ammoniak neutralisirt wird; mit der Arseniksäuredagegen giebt es einen braunen Niederschlag; mit schwe-felsaurem Knpferoxyd, welches in der ueutralisirten Flüssig-keit einen grünen Niederschlag von eigener Farbe (Scheele-sches Grün) erzeugt; aber diese und mehrere andere Probensind unsicher, wenn organische Materien vorhanden sind.Phosphorsäure fällt das salpetersaure Silber mit derselbenFarbe, wie die arsenicbte Säure, und Decocte von Zwie-beln und ungebranntem Kaffee, mit Alkali versetzt, gebenmit Kupfersalzen grüne Niederschläge, welche dem Schee-leschen Grün ähnlich sind.

Nur allein die Reductionsprobe kann als sicher ange-sehen werden, und sie macht alle andern überflüssig.Wenn diese nicht gelingt, so ist das Resultat immer un-zuverlässig, auch wenn man bei der Behandlung des Kalk-niederschlages, aus der Roseschen Probe, auf Kohle vordem Löthrohre den Arsenikgeruch zu erkennen glaubt;denn ein an diese Versuche wenig gewöhnter Untersu-cher kann oft im Geruch der in diesem Niederschlageenthaltenen thierischen Stoffe einen Arsenikgehalt zu er-kennen glauben, der sich gar nicht darin befindet. Ichmufs jedoch dabei erinnern, dafs kein Arzt oder Chemi-ker ein gesetzlich bestätigtes Zeugnifs über eine solcheUntersuchung, wobei Gift gefunden worden war, ablie-fern sollte, wenn er nicht selbst beim Herausnehmen derMasse gegenwärtig gewesen ist, oder wenn sie nicht inder Gegenwart gültiger Zeugen herausgenommen und so-gleich mit den Siegeln und der Aufschrift dieser Zeugenversehen und bestätigt war, um hierdurch allen Unter-