Druckschrift 
3 (1829)
Entstehung
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Unterredung der Pastoren und Prädicanten zuZerbst, geschehen zu Dessau, Anno 1559 imMonat September Montags kosLNruiuo. Schriftlich gefastet von Philipp Me-lanchthon.

^üon den ungetansten Kindern bekennen wir und lehren Me,daß Unterschied soll gehalten werden, zwischen den Kindern, außerder christlichen Kirche geboren, über welche der Name des HerrnChristi nicht angerufen wird, sondern gelästert, als bei Heiden,Türken, Gottlosen, Juden, und zwischen diesen Kindern, die inder christlichen Kirche geboren werden, über welche der Name desHerrn Christi angerufen wird, und die christliche Aeltern gernwollten zur Taufe bringen. Nun ist die Regel wahrhaftig, daßdie ungetansten Kinder, außer der christlichen Kirche geboren, inSünden und Verdammniß bleiben, wie die Regel spricht:Außerder Kirche ist keine Seligkeit;" und ist der Herr Christus nichtin der Lästerer Versammlung, sondern wie Er spricht:Wo zweioder drei in meinem Namen rc.," und ist der Wiedertäufer Jrr-thum zu strafen, die da sagen, es sei keine Erbsünde, und alleKinder in der ganzen Welt werden selig, so sie vor wirklichenSünden sterben, und von solchen Kindern und Jrrthum mag Au-gustinus geredet haben. Wo aber der Name des Herrn Christiüber die Kinder angerufen wird, da sic auch die christlichen Ael-tern gern zur Taufe bringen wollten, so gehören dieselben Kinderin diese Regel:Lasset die Kinder zu mir kommen rc.," und hatsolche Kinder der Herr Christus selbst dieselbe -Zeit gesegnet mitHandauflegcn. Es sollen auch die Aeltern die Kinder förderlich,so sie nicht bald sterben, zur Taufe bringen; auch soll man dieKinder, die durch das Gebet dem Herrn Christo befohlen undvor der Taufe gestorben sind, bei andern christlichen Menschen in