547
wenn sie in Zahlen geschehen soll, nur nach den Preisen vorgc-nommcn werden. Die Grundlage der ganzen Betrachtung istder einfache Satz, daß die Leistungen, welche zwei Personen imHandel für einander vornehmen, nebst den Summen, die sie sichin Folge solcher Leistungen schuldig bleiben, auf beiden Seiten imPreise gleich sein müssen. Daher ist anch die Prcissumme, welcheein Volk während eines Jahres von allen andern Völkern empfängt,derjenigen gleich, die cs für sie leistet oder ihnen einstweilen schul-dig wird (S). Dahin gehören aber nicht blos verkaufte Maarenund Baarzahlungcn, sondern auch andere Ausgaben und Arbei-ten in Haudclsangelcgenhcitcn, z. B. das Verführen von Güternfür Ausländer, die Auslagen des Spediteurs beim Empfang undAbscndcn fremder Maaren, die Bemühungen des Commissionairsund dcrgl. Darleihen in das Ausland können hiebei ebenfalls miteingerechnet werden, denn obschon sie nicht selbst Handelsgeschäftesind, so steht doch wie bei diesen der Sendung von Sachgütern eineneucntstandenc Schuld oder die Tilgung einer solchen gegen-über, auch sind Käufe auf Credit zugleich Darleihen.
(«) Art. Handelsbilanz in der Encykl. von Er sch und Grub er (vonRau).— Murhard a. a. O. I, 222 ff.
(-) Es versteht sich, daß diese Gleichheit nur in den vertragsmäßigenLeistungen stattsindet, während die Einsuhrgcgcnstände durch dieNebenkosten vertheuert werden, §. 4l4.
§. 419 .
Wenn in einem gegebenen Falle ein Volk mehr an anderezu geben scheint, als es dafür cinnimmt, so kann dicß thcils vonunrichtigen Zahlenangaben, thcils aber von solchen Leistungenzwischen den Ländern hcrrührcn, die nicht aus Handelsgeschäftenentspringen und also nicht dem Gesetze der Gleichheit unterwor-fen sind. Solche einseitige, keine Vergütung erfordernde Leistun-gen geschehen thcils von Privaten; z. B. was Reisende imAuslande verzehren («), Vermögen, welches die Auswandcrndenmitnehmen (S), Erbschaften, Geschenke, Gewinnsic (a); theilsvon den Regierungen, z. B. Subsidien, Kricgskostencrsatz,Kosten der Gesandtschaften (//).
(a) Biele irländische Gutsbesitzer leben in England, viele Engländer aufdem Contincnte, s. §. 34l). Die Consumtion der Engländer außer-
35 *