537
(a) Auch Grundstücke in einzelnen Fällen; es giebt Menschen, die mitLandgütern handeln.
(ä) Dieser Bedarf ist der Quantität nach sehr ungleich. Talg, Koch-salz, Butter, Gyps brauchen des geringen Preises willen nicht sosekr zerstückt zu werden, als stimmt und Pfeffer; Holz wird nichtin so kleinen Abthcilungcn verbraucht als Räucherpulver. Wo eineWaare aus einzelnen Stücken besteht, deren jedes für sich zu ge-brauchen ist, wie Papier, Schreibfedern, Oclkuchen, Knöpfe, Feuer-steine, Rcisbündel, da giebt der Kleinhandel dieselben stückweiseaus, sonst aber zertheilt er die Quantitäten nach der Bequemlich-keit der Zehrer, damit sie nicht mehr zu kaufen brauchen, alssie in kürzester Zeit zu verzehren pflegen.
§. 408.
Eine andere Einthcilung der Handelszweige entspringt aus'der Rücksicht auf das Verhältnis; des Handels zur Volkswirth-schast eines einzelnen Landes.
1) Inländischer oder Binnenhandel ist der Inbegriffderjenigen Handelsgeschäfte, bei welchen Waarcn lediglichinnerhalb des Landes vertauscht werden («).
2) Der Aus- und Einfuhrhanvel führt inländische Erzeug-nisse ins Ausland und bringt von da fremde Waarcn fürdie Verzehrung im Lande zurück (ä).
3) Der Zwischenhandel beschäftigt sich blos mit dem Um-tausche ausländischer Erzeugnisse gegeneinander, ohne denStoffarbcitcrn des eigenen Landes Absatz, oder den Zehrerndesselben Zufuhr zu verschaffen.
Hält man diese Einthcilung mit der vorigen (Z. 407) zu-sammen, so zeigt sich, daß nur bei dem Waarcnhandcl diese Un-terscheidung nach dem Verhältnisse zum Jnlande Statt findenkönne, weil blos bei den Waarcn die Rücksicht auf den Lrt ihrerEntstehung Bedeutung hat. — Ferner kann der Kleinhandel,etwa den Hausirhandel ausgenommen, nicht leicht ins Auslandgehen, weil Versendungen in die Ferne sich nur bei beträchtlichenGütermassen verlohnen.
(a) Auch ausländische Erzeugnisse, wenn sie eingcführt worden sind,können im Binnenhandel weiter vertauscht werden und mischensich im Kleinhandel auf unkenntliche Weise mit den Landeserzcug-niffen.
(-) Nicht jeder einzelne Kaufmann, der mit dem Auslande handelt,muß nothwendig Einfuhr und Ausfuhr zugleich besorgen, aber