2. Abschnitt.
Verhältnisse der Gewerke.
Z. 392.
Die Volkswirthschaft verdankt den Gewerken 1) eine großeVermehrung des Gütcrcrzeugnisscs, wobei eine große Mancbfal-tigkcit nützlicher und angenehmer Dinge, die zu den verschieden-sten Zwecken förderlich sind, zu Stande kommt (§.98. 102),2) die Beschäftigung einer zahlreichen Volksclasse, hauptsächlichin den Städten, 3) eine Veranlassung zur Ausbildung vielerZweige der Kunst sowie zur Erforschung von Naturgesetzen,4) eine günstige Rückwirkung auf die Erdarbeit, thcils wegendes Absatzes, den die rohen Stoffe bei den Gcwerksunternehmcrnfinden (Z. 365), theils wegen der Versorgung der Erdarbeitermit Werkzeugen, Maschiencn und dergl. (a), 5) eine bessereGelegenheit, als sie sich in der Regel bei rohen Stoffen sinket(Z. 364), Landescrzeugnisse ins Ausland zu senden und damitandere nützliche Dinge einzutauschen.
(a) Wollte man hieraus einen Grund hernehmen, die Gewerke über dieErdarbeit zu setzen (z. B. Glaser, Ueber die Bedeutung dcrJn-dustrie, 184S, S. 18), so würde man vergessen, daß diese immererst den Stoff liefert, aus welchem allrKunstwaaren bereitet wer-den.
Z. 393.
Kein Volk, welches auch nur das früheste Kindcsalter derEntwicklung überschritten hat, kann ohne Gewerke sein. Diese
Rau, polit. Ockon. Ste Ausg. I. ZZ