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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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456
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von Guanaxuato oberhalb der Schlucht von St. Xaver zu bearbei-ten ansing, weideten die Kegen auf dem nämliche» Hügel, wo sich10 Jahre später eine Stadt von 7—8000 Einwohnern zu bildenbegann." llumbolüt, Lsaai pol. III, 9. 405.

2. Abtheilung.

Wilde Jagd und Fischerei.

§. 356 .

Die Erlegung oder den Fang der Land- und Wasserthiereohne eine vorausgehende Sorgfalt für Erzeugung, Wachsthumund Gedeihen derselben nennt man wilde Jagd und wildeFischerei. Beide Ernährungsarten haben zwar diese sorgloseBenutzung des natürlichen Ncichthums miteinander gemein, sindaber doch in anderen Hinsichten sehr verschieden. Die wildeJagd setzt weite, menschenleere Strecken, besonders bewaldete,voraus, in denen Wild in Menge aufwachst. Nur eine sehrkleine Zahl von Menschen kann sich auf einem bestimmtenRaume, z. B. einer Gcviertmcile, von der Jagd ernähren; dieVolksmenge eines Jägcrvolkes muß daher, wenn cs nicht mög-lich ist, sich über eine größere Flache auszubreiten, in einer engenGranze bleiben, deren Ucberschreitung bald Hungersnot!) verur-sachen würde. Die Jagd übt und stärkt zwar den Körper inhohem Grade und wird leicht zum Gegenstand einer leidenschaft-lichen Vorliebe («), macht aber die Menschen ungestüm, rauh .und ruhigeren Beschäftigungen abgeneigt. Ihr Ertrag läßt sich,mit Ausnahme der Häute und Felle, nicht aufbcwahren, dcßhalbsucht man nicht mehr Lebensmittel zu gewinnen, als man inkurzer Zeit verzehren kann, cs wird nichts übcrgcspart, kein Ca-pital gesammelt und so nicht einmal der Weg eröffnet, um ausdiesem Zustande der Rohheit hcrauszutretcn, in welchem es wederArbeitsthcilung noch Verkehr, weder geistige Bildung nochStaatscinrichtungen giebt (ö).