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waaren, die sie verbrauchen, nach Irland kommen ließen, s. z. B.x>l!nd. Rev. Nov. I82S, S. 54. Man muß zugebcn, daß den Ab-wesenden in der Regel ihre Einkünfte vermittelst eines Ueber-schuffcs der Ausfuhr über die Einfuhr, also in Waaren zugebrachtwerden, deren Verkäufer auf die auswärtigen Käufer Wechselausstellen, die den Abwesenden zugesendet werden, s. §. 418 ff.Wenn eine Anzahl von Staatsbürgern sich neu in das Auslandbcgiebt, so kann denselben das, was sie dort verzehren, entwederdurch eine Vergrößerung der Ausfuhr, oder durch eine Vermin-derung der Einfuhr, oder theilwcise durch beide Veränderungenzugleich erstattet werden. Untersucht man die hieraus entstehendenWirkungen, so lassen sich folgende unterscheiden: l) Ausdehnungder inländischen Gütererzcugung. Bleibt die Ausfuhr auf gleicherHöhe, so ist die Production im Ganzen unverändert, denn cs hörtzwar der Einkauf inländischer Waaren auf, welche die Abwesen-den bisher verzehrten, allein dafür gehen auch weniger Fremd-waaren ein, und man muß sich die Sache so vorstellen, als ob dieAbwesenden nun gerade die nämlichen Güter im Auslande ver-zehrten, deren Einfuhr jetzt wegsällt. Erweitert sich die Ausfuhr,so ist dieß ein Vortheil, der andere ungünstige Folgen wenigstenstheilwcise aufzuwiegen vermag; allein der Aufenthalt der Staats-,bürger im Auslande vermag nur wenig zur Zunahme der Aus-fuhr beizutragen. — 2) Art des Absatzes. An die anwesendenRentner können vielerlei Dinge verkauft werden, welche man nichtin die Entfernung zu versenden im Stande ist, deren Absatz über-dach, vorzüglich den Landleuten, sehr zu Statten kommt, z. B.manche im Kleinen erzeugte Lebensmittel, wie Gemüse, Eier, Ge-flügel rc., ferner viele Handwerkswaaren, welche der Schuster,Schreiner u. dgl. verfertiget. Das Aufhören dieser Erwerbsquellewird ohne Zweifel schmerzlich empfunden und durch die Zunahmeirgend eines anderen Gewerbszweiges, der die bisherigen Einfuhr-gegenstände liefert, nicht völlig vergütet. 3) Verwendung desEinkommens. Die Rentner verzehren ihre Einkünfte nicht allein,sie beschäftigen auch Dienstleistcnde verschiedener Art, auch kom-men die Ersparnisse aus dem Einkommen in der Regel dem Landezu Gute, in dem sie gemacht werden. Es ist also auch von dieserSeite der Aufenthalt im Lande entschieden nützlicher, wozu noch4) die moralischen Folgen der Anwesenheit der Gutsherren aufihren Besitzungen kommen und dagegen die Gelegenheit zu Be-drückungen durch die Zwischenpachter und die Verwalter der Ab-wesenden. Irland würde also gewinnen, wenn diese zurückkehrten,freilich aber ist ihre Entfernung schon zum Theile eine Folgeanderer Mißvcrhältniße, die in ihnen die Neigung zum Bewoh-nen ihrer Sitze schwächten. Gegen Mac-Culloch urtheilt auch8onic»r, Outline, S. 194. koreiKii qunrterl/ Ilev. Rr. 73. S. 105.( 1848 ). Vgl- noch Hermann, Unters. S. 363.
§. 341 .
In Hinsicht auf die ganze Vvlkswirthschaft ist demnach eineunproduktive'Verzehrung nur dann unschädlich, wenn 1) dieGesellschaft einen genügenden Gegenwerts) von persönlichen Eü-