heischt, Z. 323. Dagegen ist die unproducti vc Consumlionder bloßen Zehrer wie der Erzeuger («) von besonderen Um-ständen abhängig, welche thcils das Vermögen, thcils die Nei-gung der Menschen zum Gütcrgebrauche betreffen.
(«) Nämlich was diese über ihren Unterhaltsbedarf hinaus verzehren.
§. 333.
Das Verhältniß zwischen der productiven und der unproduc-tivcn Verzehrung in einem Volke wird bestimmt 1) von der Artder Vcrthcilung des Vermögcnsstammes und des jährlichen Ein-kommens. Je größer der Antheil ist, welcher in die Hände derblos von ihren Renten lebenden Grundcigncr und Capitalistengelangt, desto mehr pflegt für blos persönlichen Genuß verbrauchtzu werden («) ; 2) von den Bedürfnissen und Gewohnheitenjeder Volksclafse und der Sinnesart ganzer Volksstämme (-),indem daraus bald eine größere Neigung zum Uebcrsparcn, baldein stärkerer Hang zur Erweiterung des Gütergcnusscs hcrvor-geht. Von dieser Seite steht die Einrichtung der Verzehrungganz in der Freiheit der Einzelnen, wcßhalb cs schwer ist, sie imVoraus zu bemessen; 3) von der Größe und Beschaffenheit derStaatsconsumtion, und zwar nicht blos der im Dienste desStaates angestcllten Personen, sondern auch der Staatsgläu-biger, an die fast in allen Staaten unserer Zeit ein ansehnlicherTheil des Volkseinkommens gelangt. Bei einer guten Einrich-tung des Staatshaushaltes darf die Ausgabe für Staatsdiensteals mittelbar productiv gelten (III, Z. 27), die Einkünfte derStaatsgläubiger aber tragen zur Production nichts bei, wenngleich die geliehenen Summen zum Wohle des Staates verwen-det worden sind.
O) Smith, II, 97.
(S) I. B. Vorsicht und Sparsamkeit des germanischen Volksstammes
im Vergleich gegen die Südeuropäer.
§. 331.
Die unproductivc Verzehrung, welche aus dem reinen Ein-kommen des Volkes bestritten wird (Z. 32ö), wäre ihrer Aus-