wird gesetzlich zu solchem erklärt. Bei den Verschreibungen isttheils die Persönlichkeit und Luge der Aussteller (Schuldner)ungleich, theils sind es wenigstens die Bedingungen und dnrge-bolcncn Bürgschaften; cs finden dcßhalb unter den einzelnen,in einem Lande zu einer gewissen Zeit vorkommenden Verschrei-bungen viele Verschiedenheiten Statt und es laßt sich keineswegsallgemein voraussctzcn, daß derjenige, der eine Geldsummezu fordern hat, bereitwillig sein werde, eine Verschreibung über-haupt oder eine gewisse Art derselben als Zahlung anzunchmen.3) Die Verschreibungen tragen entweder Zinsen, wie die Schuld-briefe (Obligationen), oder versichern ihrem Besitzer einen An-thcil am Gewinn, wie Acticn, oder können wenigstens einenDisconto eiubringcn, wie die Wecbsel, §. 288. Aus dieser Ur-sache hat der Eigenthümcr solcher Papiere einen Beweggrund,sic bei sich zu behalten, und man kauft sic häufig, um eine Geld-summe einträglich anzulcgen. Der Betrag der Verschreibungen,die sich dauernd in einem Volke befinden (a), kann nicht größersein, als die Masse des gesammelten beweglichen Vermögens,welches die Eigenthümcr auszulcihcn willens sind (r/). Papier-geld dagegen trägt keine Zinsen und erhält gerade dadurch seineUmlaufsgeschwindigkcit (s).
sa) A. S m it h, II, 2!>. — 8ii» 0 »de, Nied, conii». I, 160. — Tho rn-ton,Dcr Papiercredit von Großbrit., übers, v. Jakob, Halle, >803.— Sa», Handb. III, S9. — Hufelanv, II, >95. — Storch,II, 48. 102. — Ricardo, Cap. 27. — Senior, 3 Iwcturen o»Ido eost nt obtuiniiiK mone^ und on soine eileuts ol' privateand --overneinents paper-nione^. London, >830. — Nebenius,Der öffentl. Credit, >, >36.
(d) Dick Verdienst gebührt hauptsächlich Simonde a. a. O., welchemStorch folgte. Hufeland a. a. O. rechnet im weiteren Sinnejede Schrift zum Papiergelde, „welche eine von dem jedesmaligenInhaber einzufordernde Schuldverschreibung ausdrückt." In enge-ren Sinne schließt er die zinsentragenden und nicht auf den In-haber lautenden Papiere von dem Papiergelde aus, S. >98. DieVerwechslung der Verschreibungen mit dem Papiergelde führte zumanchen Mißgriffen, indem man bald nach der umlaufenden Geld-menge bemessen wollte, welche Masse Verschreibungen Abnehmerfinden könne, bald aber die Gefahren, die beim Papiergelde statt-finden, ohne Grund auf die Verschreibungen übertrug.
(c) Also mit Ausschluß der nur vorübergehend zur Erleichterung derZahlungen dienenden Wechsel und Anweisungen.
(-/) Laufen solche Verschreibungen öfter um, so hat dieß den Vortheil,daß Jeder, der solches Vermöge» besitzt, es mit Leichtigkeit unter