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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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308
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Gcwcrbe, die dabci vorausgesetzt werden muß, wird in einem gutregierten Staate nur als vorübergehende Folge ungünstiger Er-eignisse erscheinen (S).

(a) Es erklärt sich hieraus, daß gewöhnlich Arbeitslohn und Kapital-rente sich nach entgegengesetzten Richtungen ändern: jener steigt,wenn diese sinkt re. Daß beide zugleich hoch stehen, ist seltener derFall. Smith Unters. I, 143. — Der niedrige Zinsfuß in einemTheilc des Schwarzwaldes, z. B. im Schappachcr Thale bei Wolfach,wo er 3—4 Proc-, ja bisweilen nur 2,' beträgt, rührt einerseitsvon dem Reichthume der Bauern zufolge des vortheilhaften Holz-absatzcs, andererseits von dem mangelnden Unternehmungseifer her.

(-) Z. B. durch die schweren Kriege Napoleons. —K loß u, di. Urosp.III, 183. — Say, Handbuch, IV, 114.

§. 234. s233^j

Niedriger Zinsfuß ist folglich in der Regel und für die Dauerdas Zeichen, daß sowohl das Volksvcrmögcn als die aus derrechtlichen Ordnung hcrvorgehcnde Sicherheit fortwährend imSteigen begriffen sind («). Zugleich äußert derselbe für sich selbstwieder günstige Folgen für die Betriebsamkeit, insofernc er dieAnwendung der Capitale auf mancherlei nützliche Unterneh-mungen erleichtert. Manche die Production erweiternde Ge-schäfte, welche unterbleiben mußten, so lange der übliche Zinsö—6 Proccnt betrug, können dann unternommen werden, wennderselbe auf4 oder 3 Procent herabsinkt, weil dann der Unterneh-mer nachBestrcitung der Zinsen noch einen belohnenden Gewinnübrig behält (S). Wie nun bei jedem Sinken des Zinsfußes dieNachfrage nach den wohlfeiler gewordenen Darleihen sich erwei-tert, so muß dadurch nothwendig ein ferneres Herabgehcn descrsteren verhindert werden. Daher kann dieses Sinken nur sehrallmälig erfolgen (c).

(«) Da man annehmen kann, daß die gesetzliche Erniedrigung des Zins-fußes in England nur dem durch die Concurrcnz bestimmten Satzefolgte, so läßt sich aus den gesetzlichen auf die üblichen Zinsenschließen. Jene änderten sich so: Heinrich VIII. verbot, über 10Proc. zu nehmen, Jakobi, erlaubte 1625 nur 8 Proc., Karl II.>650 nur 6, Anna nur 4 Proc.; s. Steuart, Grundsätze, II,126. Smith, I, 138.

(») Die französ. Gcwerbsleute betrachten den niedrigeren Zinsfuß inEngland und Belgien als eine der Ursachen, welche ihnen dasMitwerben mit den Fabriken dieser Länder erschweren, s. Ln,,üblecomin. >Ie 1831 an vielen Stellen, z. B. III, 175.