Druckschrift 
Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
Seite
305
Einzelbild herunterladen
 

3ttö

an dem besonders neu und schwach bevölkerte Länder Ueberflußhaben; I>) die Menge, Geschicklichkeit und der Fleiß der Be-schäftigung suchenden Arbeiter; c) die Geschicklichkeit, L'hätigkcitund der Eifer der Unternehmer. Vorzüglich in ihnen lebt die einemLande eigen gewordene Gcwerbskunst, deren Ausbildung mehrund mehr Kapitale in die Gewerbe zieht, thcils um die Productionzu vergrößern, theils um dieselbe mit dem Beistände stehenderHülfsmittel wohlfeiler zu bewirken; ck) die Leichtigkeit des Ab-satzes, wozu die guten Fortschaffungsmittel, die Verbindungenmir dem Auslande (a), die gute Bcrtheilung des Gütcrerzeug-nisses unter die verschiedenen Volksclassen, die Neigung der Bür-ger zu mancherlei Verzehrungen rc. beitragen.

(a) Bei der eigenen Anwendung eines Capitales muß dem Eigcnthü-mer außer seinen übrigen Einnahmen wenigstens eine eben sogroße Capitalrente zufallcn, als er beim Ausleihen beziehen würde,denn sonst würde er sich lieber zu letzterem entschließen.

(-) Der Einfluß der Regicrungsmaaßregeln, die den Gegenstand des2. Bandes bilden, bleibt hier noch unbcrücksichtiget, sonst wäreder Schutz und die Freiheit der Gewerbsuntcrnehmungen u. dgl.anzuführen.

(c) Der auswärtige Handel ist der Ausdehnung einzelner Productions-wege vorzüglich förderlich, da er einen weit über die Gränzcn derinländischen Consumtion hinausgehenden Markt eröffnet.

§. 232. s236^

2) BeiDarleihcn zu einem nickt werbenden Gebrauche hörendie geliehenen Summen in den Händen der Schuldner auf, Ka-pitale zu sein, nehmen aber bisweilen diese Eigenschaft wieder an,wenn sic an einen andern Besitzer gelangt sind, der sie als Er-werbsmittel benutzt. Dieser Umstand ist in Hinsicht auf die Wir-kung des Begehrs gleichgültig. Dieser richtet sich nach der Häu-figkeit des Bedürfnisses solcher Darleihen, worin sowohl vonSeite der Regierungen als der Privatpersonen die Zcitumständcerhebliche Verschiedenheiten mit sich bringen, z. B. bei Mißjahrenund anderen Unglncksfällcn. In den erstenPeriodcn der geselligenAusbildung müssen Darleihen dieser Art die gewöhnlichen gewesensein, und in allen Zeiten kommen sie neben den übrigen häufigvor. Das Unterscheidende liegt darin, daß derjenige, welcher zu

Rau, poUt. Okko». Sie Ausg. I. 2s)