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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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Jahrhundert mit 2—3 Proc., s. v. Schröder, Fürst!. Schah-und Rentkammer, 226. — Smith, Unters. I, 112. — Auch inSpanien liehen Privaten gerne für 2 — 3 Proc. der Gesellschaftlos kremlns, Bourgoing, N. Reise, a. d. Franz. I, 248. —Bgl. Rau, zu Storch, Aus. 57.

§. 229.

Der Micthzins wird zu jeder Zeit zunächst von dem Ange-bote und Begehre jeder besonderen Art vcrmicthctcr Gegenständebestimmt. In einem einzelnen Zcitpunctc kann es geschehen, daßeinige vermicthcte Dinge eine hohe, andere eine niedrige Renteabwerfcn. Da jedoch dieselben für Geld angcschafft und verkauftwerden können, so muß das Angebot sich nach Maaßgabc deshöheren oder niedrigeren Micthzinscs in Kurzem erweitern oderverengern, und so stellt sich auch hier allmälig das Gleichgewichtdergestalt her, daß nach Abzug der Kosten überall ein gleichesreines Einkommen von der Zinsrcnte übrig bleibt. Manche Um-stände können diese Veränderung des Angebotes mehr oder we-niger erschweren, im Allgemeinen aber muß der bei Gclddarlcihcnstattsindcndc Zinsfuß den Ertrag aller anderer Arten verliehenerGüter regeln («).

(«) Der Miethzins von Häusern insbesondere kann da, wo noch Raumfür neue Bauten ist, nicht viel über diesen Satz steigen, weil mansonst sich beeifcrn würde, neue Gebäude aufzuführcn oder doch diealten zu erweitern und zu erhöhen; aber er kann beträchtlich tie-fer sinken. Storch,!, 232. Inzwischen muß der Preis der Häuserin Städten, wo cs an wohlgelcgcnen Bauplätzen gebricht, in dengesuchten Lagen steigen, und umgekehrt an solchen Orten sinken,wo der Begehr von Wohnungen sich stark vermindert hat, so daßder jedesmalige Preis, von den Baukosten abweichend, doch zu demMiethertrage ungefähr in demselben Verhältniß steht, wie ein ge-liehenes Capital zu dem Zinse. Wo die Micthe mehr cinträgt, alsden Zins der Baukosten, da drückt sich dieser Vorzug der Lage ei-nes Hauses in der Rente und dem Preise des Bauplatzes aus, s.!II, Z. 345. In der Gegend des ?nlnis-ro^nl zu Paris bezahltman die lüToise Bauplatz (44,"bad. lüFuß) mit 2500 und mehrFranken.

Z. 230.

Der Zinsfuß von Gclddarlcihcn wird innerhalb dcr vorhin(Z. 225. 218) bctrachtctcn Gränzen zu jeder Zeit und in jedemLande durch das zwischen dem Angebote und Begehre von Eapi-talcn bestehende Vcrhältniß geregelt. Die richtige Erkenntnis; des