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weit umher liegender Ländereien nothwendig, und der Preis mußso hoch steigen, daß er noch die Bon - und Frachtkosten der Roh-stoffe von den entferntesten Grundstücken vergütet, die zur Ver-sorgung des Marktes zu Hülfe genommen werden müssen sck).Dieß hat dann die Folge, daß die näher liegenden Grundstücke,bei denen weniger solche Kosten Vorkommen, einen Gewinn ab-werfcn, der den Eigcnthümern als Rente zufällt. Wären auchalle Ländereien von gleicher Ergiebigkeit, so würde doch schonans der bloßen Verschiedenheit der Lage eine Rente entspringen,so wie auch bloß der Lage willen Grundstücke, die zu Fabrikan-lagen oder Wohngebäuden gesackt werden, einen hohen Preisund eine hohe Rente erhalten können.
(«) lieber diesen Umstand s. v. THünen, S. 58 und Block, Mitthcil.III, 380. Einige Kosten der Bewirthschastung, z. B. die Wartung desViehes, sind von der Entfernung der Grundstücke ganz unabhän-gig, Ernte- und Düngcrfuhren werden dagegen am meisten vonihr bedingt. Nach der sächs. Geschäftsanweisung werden bei 250Ruthen (3585 bad. Fußen) Entfernung die Kosten lO Proc., bei5U0 R. 20 Proc. höher angenommen.
(L) Nach v. Thünen S. 13 sind die Verscndungskosten von 2-t Cent-
nern Getreide x Meilen weit —
1 !>!>/ >
rl., also z. B. bei
182 -ff x
10 Meilen 10/" rl. oder 50," kr. auf den Centner. Selbst dieLandfracht durch Fuhrleute beträgt gegen 3 kr. auf den Centnerund die Meile, so daß das bad. Malter Roggen !0 Meilen weitgeführt 1 fl. 4," kr., der pr. Scheff. 25/ kr. kostet.
(<-) Z. B. in Deutschland vom prcuß. Morgen nicht wohl über 16Scheffel (13," Ctr. Waizen oder 12/ Ctr. Roggen) vom bad.M. g. 8 Mtr. ( 18/ und 17/ Ctr.).
(et) Storch, I, 242.
ß. 2tt.
Es lassen sich mehrere Umstände angcben, welche den Ein-fluß der Lage auf den Reinertrag der Grundstücke verstärken,n) Das Beisammeuwohnen einer großen Menschenmenge ansengem .Raume, so daß man aus beträchtlicher Entfernung Le-bensmittel bciführen muß. Große Städte verschaffen daher dennaheliegenden Grundstücken eine ansehnliche Rente (<«), wäh-rend dann, wenn alle Bewohner eines Landes in zerstreuten An-siedelungen wohnten, diese Veranlassung der Rente beinahe ganzhinwcgficle (6). Ii) Schlechte und kostbare Fortschaffungsmittel