5. Abschnitt.
Das Capital.
I. Einleitung.
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(§oll die Arbeit viel hcrvorbringcn und von der Mitwirkungder Naturkräfte Vorthcil ziehen, so ist dazu der Beistand desCapitales (») erforderlich, §. 51—64. Dieses ist für sich al-lein nur ein todtes Hülfsmittcl und nützt erst durch die Verbin-dung mit jenen Kräften, trägt aber, indem es dieselben unter-hält und ihre Wirkung verstärkt, in hohem Grade zur Gütcr-crzeugung bei. Ohne Capital würde der fruchtbarste Boden, dasgünstigste Klima, die größte Geschicklichkeit und Beharrlichkeitder Arbeiter nur wenig neue Güter bervorbringcn, Verbesserun-gen im Betriebe der Stoffarbeitcn, z. B. weitere Thcilung derBeschäftigungen, Einführung neuer Maschinen rc., lassen sichebenso wenig, als eine weitere Ausdehnung jener Arbeiten vor-nehmen, wenn cs an einem zureichenden Capitale gebricht(§. 118), und die Vergrößerung des in einem Volke gesam-melten Capitales (des Nationalcapitales) zieht eine Ver-mehrung des Volkseinkommens nach sich. Die Macht des Ca-pitales zeigt sich wie bei ganzen Völkern, so auch in der Lage dereinzelnen Gewerbsleute.
(a) A. Smith, II, I. ff. — Sap, Handb. I, 164. — v. Schlözer,Anfangsgründe der Staatsw. I, 16. — Storch,!, 131— 172.—Hermann, Unters. S. 43. — Mehrere Schriftsteller rechne» dieGrundstücke zu den Capitale». Dieß setzt eine weitere Ausdehnungdes Begriffes von Capital voraus, als es der Sprachgebrauch ge-stattet, auch müßte man dann doch sogleich wieder die beweglichen