4. Abschnitt.
Grundstücke als Güterquellen.
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l^ie gütercrzcugenden Kräfte bedürfen körperlicher, schon inmenschlicher Gewalt befindlicher Hülfsmittel, die ihnen zum Ge-fäße, zur Nahrung, zum Spielräume und zum Gegenstände derThätigkcit dienen, Z. 85, 2). Hierzu gehört vor Allem der voneinem Volke in Besitz genommene Thcil der Erdoberfläche,, dasLand, dessen einzelne Abschnitte die Grundstücke sind. Wiebedeutend eine Menge gut beschaffener, die Hcrvorbringungzweckmäßig unterstützender Grundstücke den Wohlstand des Vol-kes befördert, dieß crgiebt sich leicht, wenn man näher erforscht,was die Grundstücke für die productiven Kräfte leisten («).
1) Viele Naturkräfte äußern sich nur in oder auf dem Erd-boden, so daß man von ihnen nur soweit Vortheil ziehen kann,als man über einen Theil des letzteren zu verfügen hat.rr) Die Gewinnung organischer Körper (§. 86. 87.) er-fordert Ländereien, deren Bodenmischung und andereEigenschaften in Verbindung mit dem Klima demPflanzenbau und der Thierzucht guten Erfolg verspre-chen. Hieraus erhellt der hohe Werth, den weite Flä-chen von gutem Bauland für die Volkswirthschaft be-sitzen, während eine große Ausdehnung von mageremSandboden, von Felsgrund und steilen Abhängen, vonkalten Bergrücken, unbczwinglichen Sümpfen, un-