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schaftlichen Wohlc desselben beiträgt, dicß hängt nicht allein vonseiner Größe ab, sondern auch
1) von der Art seiner Vertheilung. Ein Volk könnte ein sehrgroßes Einkommen haben, aber so, daß eine kleine Zahlvon Menschen in hohem, an Uebcrfluß grunzendem Reich-thume lebte, während die Mehrzahl nicht einmal ihr völligesAuskommen hätte. Das Vermögen erreicht seine Bestim-mung besser, wenn es Vielen einen mäßigen Genuß ge-währt, als wenn es sich bei Wenigen in beträchtlichen Mas-sen anhäuft («);
2) von der Quelle, aus der es fließt. Nur wenn es durch dieeigene Arbeit des Volkes gewonnen wird, wirkt cs vonjeder Seite vortheilhaft und nur dann ruht cs auf einersicheren Grundlage, §. 14. 27 (-).
Wird der Zustand, in welchem ein Volk ein reichliches, wohl-vertheiltcs und aus der eigenen Arbeit der Bürger hervorgehen-des Einkommen bezieht, Wo h lstand genannt, so bezeichnet die-ser die blühendste, den Zwecken des Staates (§. 20.) am mei-sten entsprechende Beschaffenheit der Volkswirthschaft (a). Beigleicbcm Maaße des Rcichthums (§. 79.) hat demnach dasjenigeVolk mehr Wohlstand, welches weniger Arme und Dürftige zählt.
(a) Unvvrthei'lhaste Bertheilung in Großbritanien. Rach den Statisticallllustralions, 3. Ausg. S. 38, hätte l Milt. Familien nur ein Jah-reseinkommen von 22 Pf. St., eine zweite Milt, nur 33—50 Pf. St.
(b) Der größte Thcil des Volkseinkommens fließt in jedem Fall aus die-ser Quelle, ein kleinerer könnte aber aus Entrichtungen unterwor-fener Staaten oder aus dem Ertrage auswärtiger Besitzungen be-stehen.
(c) Vgl. Rau, Zusatz 39 zu Storch. — Schulze, lieber Wesen undStudium der Wirthschaftswissenschaften, S. 80.