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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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4. Abschnitt.

Zustände der Volkswirthschaft.

8. 73.

36ie die Bedürfnisse sachlicher Güter sich stets erneuern, so mußauch jede Wirtschaft aufFortdaucr in einem wenigstens gleichenZustande gerichtet werden, d. h. sie muß nachhaltig sein («).Diesem Grundsätze widerstreitet es, blös von dem Vermögcns-stamme zu zehren, wodurch endlich dessen gänzliche Zerstörungherbeigeführt werden müßte. Die Große des Capitals darf aufkeine Weise vermindert werden, denn sonst würde auch das roheund reine Einkommen, welches großenteils von jenem bedingtwird, abnehmcn, und von dem Gcbrauchsvorrathe darf nichtmehr weggenommcn werden, als inan alljährlich wieder ergän-zen kann, wenn nicht eine fortschreitende Beschränkung des Gü-tergenusses erfolgen soll.

(a) Schon der Einzelne sorgt über die Dauer seines Lebens hinaus fürden Vermögcnszustand der Seinigen; ein Volk muß vollends als un-sterblich angenommen werden.

§. 74.

Hieraus folgt, daß die günstige oder ungünstige Beschaffen-heit jeder Wirtschaft, d. i. der Grad, in welchem sic die Befrie-digung der Bedürfnisse sichert und noch einen über diese hinaus-gchcnden Gütergcnnß gestattet, zunächst aus dem in ihr statt-findcnden Einkommen in Vergleich mit dem Umfange derBedürfnisse zu beurteilen ist («). Ein großer Borrath nichtwerbender Güter würde ohne den Beistand reichlicher Einnah-men den wirtschaftlichen Zustand des Eigentümers wenig vor-