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»> 0 , 1 . I>ol. S. 282, — Mit den oben erwähnten Einwürfen hängtdie oft vernommene Anklage gegen unser Zeitalter zusammen, alshege dieses eine unwürdige Vorliebe für die sog. materiellen Inter-essen, d. h. die wirthschaftlichen Bestrebungen. Wahr ist es, daß dieseallgemeinere Theilnahme finden, als jemals, daß sie mit mehr Einsichtverfolgt werden und reichlichere Früchte hervorbringcn, als früher,allein diese Früchte finden auch viele wohlthätige Anwendungen, siehaben es möglich gemacht, die Lage der unterste» Schichten der Ge-sellschaft zu verbessern, die Bildungsmittel zu vervielfältigen undüberhaupt läßt sich keineswegs beweisen, daß die Selbstsucht auf Ko-sten besserer Gefühle zugcnommcn habe. — Jene Vorwürfe sind vonFallati (lieber die sog. materielle,Tendenz der Gegenwart, Tüb.18-12) undv »II o>- vr (.itturnal lies »»„»Mistes, N. 19. Jun. 1813)widerlegt worden, s. auch Nnstiut cbd. X, 209 (18-15) gegen lln-n,» rtine.
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Die Aufgabe der Regierung in Bezug auf die Versorgungmit sachlichen Gütern ist eine doppelte (Z. 3.) :
1) Beförderung der wirthschaftlichen Zwecke desVolks. Es liegt weder in den Kräften noch in den Pflich-ten der Negierung, den Äermögcnszusiand jedes Staats-bürgers unter ihre Aufsicht und Leitung zu nehmen, aberdie Volkswirthschaft im Ganzen und in ihren Zweigen («)bedarf einer Einwirkung von Seite der Staatsgewalt, da-mit sic von solchen Hindernissen befreit und durch solcheMittel befördert werde, in Ansehung deren die vereinzeltenBemühungen der Bürger keinen befriedigenden,Er-folgbaben (L), und damit sie ferner auf die wirthschaftlicheWohlfahrt Aller im Staate hingelcnkt und mit den Zweckendesselben in Uebereinstimmung gebracht werde.
2) Befriedigung der eigenen Bedürfnisse dcrRc -gier u n g, welche, um für das Wohl der Gcsammtheit nach-drücklich zu wirken, sich in den Besitz eines Borraths vonmateriellen Mitteln setzen und folglich eine Wirthschaft füh-ren must (§. 5.). Diese Regicrungswirthschaft (Fi-nanzwesen) ist dcßhalb auf das Genaueste mit der Volks-wirtbschaft verflochten.
(«) Z. B. der Handel, die Forstwirthschaft rc.
(-) Es leidet keinen Zweifel, daß auch durch freie Vereinigungen der Bür-ger manche Zwecke erreicht werden können, deren Verfolgung sonst