25
Ausnahme hievon rechtfertigen, und nur aufso lange, bis sich solche Unternehmer mit denerforderlichen Eigenschaften finden. Diese wer-den nicht lange ausbleibcn', wenn die Unterneh-mung wirklich auf Bedürfniß oder natürlicheVortheile gegründet ist.
Der Bergbau'muß zwar Regal bleiben, weilsein Betrieb unmöglich ist, wenn er von deroberflächlichen Vcrtheilung des VodenS abhän»gen soll. Ueberall aber muß der Staat ge-neigt seyn, den Betrieb selbst Privatunterneh-mern, mit gehöriger Sorgfalt für die Sicher,heit und Entschädigung der Grund-Eigcnthümer,zu verleihen.
Alles, was das Gewerbe kn einem Lande be-fördert, muß die Konsumzions-und Gewerbs»Abgaben, die Accise und Zölle vermehren, undist also Finanzverbcsserung. Aber vielfältig ver-fehlt diese Absicht durch irrige Wahl der Mittelihren Zweck, und wirkt ihm wohl gar entgegen.Selbst den größesten Staaten ist es unmöglich.