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durch diese Selbstständigkeit der Behörden, dieBerufung und Zuflucht der Unterthanen an diehöhere Instanz und den Regenten nicht ausgc-schlossen werden darf, so wenig als genauereUntersuchungen auf besondere Veranlassung.
Endlich gilt allgemein, daß die Verwaltungnur iu so viel Abteilungen getrennt werden muß,als zur ordentlichen Bearbeitung schlechterdingsnothwendig ist, damit unnöthige Kosten, Rei-bungen und Rückfragen vermieden, und so vielmöglich Einheit und Uebcrflcht erhalten werden.
2) Wesentliches Mittel zur Verbesserung derFinanzen ist alles, was den National-Rcichthum befördert»
Kein Ariom kann gewisser seyn, als daß derWohlstand der Unterthanen die sicherste Basisder Finanzen eines Staates scy» Es ist daherkaum begreiflich, daß öfter die Praris diesenGrundsatz nicht anzuerkennen scheint. Als Bei-spiel hi.von erscheint nach unsrer Ueberzeugungdas Lotto, den Finanzen wesentlich eben so schäd-lich.