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Geschichte des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem : mit besonderer Berücksichtigung der Ballei Brandenburg oder des Herrenmeisterthums Sonnenburg
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missarien ernennen, und Sie zur Einleitung der Wahl in der vorgetragenenWeise ermächtigen. Das Commissorinm wollen Sie Mir zur Vollziehungvorlegen. Die zwei zur Wahl zu designirendcn Personen will Ich Ihnen,Ihrem Wunsche gemäß, mündlich benennen. Ucber die Modalitäten der Er-gänzung des Kapitels werde Ich die nöthigen speciellen Anordnungen gemein-sam mit dem neuen Herremneister treffen, sobald derselbe den Ritterschlagempfangen und solchergestalt als Ordens-Oberhaupt constituirt sein wird,finde aber Ihre Vorschläge angemessen und habe dabei nur das zu bemerken,daß Niemand auch als Stellvertreter in das Kapitel wird treten dürfen, dernicht zuvor den Ritterschlag empfangen hat.

Potsdam, den 27. Januar 1853.

gez. Friedrich Wilhelm.

An den Ober-Kammerherrn und Minister des KöniglichenHauses, General-Lieutenant Grafen zu Stolberg-Wer-nigerode und den Minister-Präsidenten, Freiherrn vonManteuffel."

Hierauf erfolgte am 13. Februar 1853 die Allerhöchste officielle Er-nennung der Comthnre durch nachstehende Kabinets-Ordre:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc.

Nachdem Wir beschlossen haben, die Ballei Brandenburg des ritter-lichen Johanniter-Ordens in einer der früheren Verfassung sich anschließendenForm wieder herznstellen und zu erneuern, auch zu dem Ende einen neuenHerrenmeister des gedachten Ordens wählen zu lassen, inzwischen jedoch diefrüheren Comthure, welchen solche Macht zustand, mit Tode abgegangensind, forschen Wir als höchster Patron und Landesherr des Ordens Unsveranlaßt, für diese Wahl eine genügende Anzahl von Rittern der aufge-hobenen Ballei, und zwar Diejenigen, welche annoch vor Aufhebung der-selben den Ritterschlag zu Sonnenburg von dem früheren Herremneister,weiland des Prinzen August Ferdinand von Preußen, Königliche Hoheit undLiebden, wirklich erhalten haben und von Hochdenselben iuvestirt Wordensind, zu Comthureu des ritterlichen Johanniter-Ordens zu ernennen, damit

v. Winterfeld, Geschichte.

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