zü Zeugniß für die götLl. Herrlichkeit u. Wahrheit,
Ungnade Gottes, und in alle einer so entsetzlich grossen Ver-schuldung proportionirte Strafen hinein. Weil nun dieseVerschuldung an dem unendlichen Gott, durch alle zeitlicheStrafen nicht konnte abgethan werden; und überdis wegendes zugezogenen Verderbens und nun nothwendig fortwäh.renden Sündingens nicht aufhören konnte: so fielen sie da-durch auch nothwendig in die schuldige Erwartung der ewi-gen Strafen, und einer ewigen Absonderung von Gott; undbis nennen wir den ewigen Tod. Und so kriegten die un-glückseligen Eltern für ihre Lust zur Jndependentz den Toddes Leibes, und der Seelen, beydes natürlich, geistlich undewig auf den Hals; über diö auch den bürgerlichen Tod,Kraft dessen sie vor Gott und im Reiche der himmlischenHeerschaaren um alle ihre Ehre und Reputation, die ihnenGott gegeben hatte, gekommen sind.
§. 7. Diese ihre Verschuldung und Verderbenkonre unmöglich bey ihnen alleine bleiben, sondernmuste (wie es Paulus Rom. 5. weirläusiig darchur)auf ihre ganye Nachkommenschaft fortgebrachtund von ihr mir angeerber werden. Diese Stamm-Eltern des ganhen menschlichen Geschlechts und Häupterdes Bundes konnten ja unmöglich Kinder von einer andernNatur zeugen, als sie selber waren, und dis um dcstomehr,weil sie begehret hatten Gott gleich zu werden. Gen. z, 22.Da nun ihre eigene Natur so jämmerlich zugerichtet war,so musten ihre Nachkommen von gleicher Art und Naturgebohren werden; mithin als Uebelthärer von Geburt undals von Gott abtrünnige zur Welt kommen. Sie mustenauch, so gut als ihre Eltern, Leute seyn, die, sobald sie nurgebohren sind, alle diese Todes-Arten in ihrer Seele undLeibe mitbringen; alle diese Todes-Arten in sich selber ver-mehren; und sich in sich selber verderben; auch fürS künf-tige den ganhen Jnbegriffaller dieser Todes-Arten, im ge-schlossenen und festgesetzten Grade durch den ewigen Tod zuerwarten haben.
Es musten aber alle Menschen von diesen Stamm. El-