des Landes Canaan. zsz
nig und seine Hofstatt mit Proviant und andern Nothwen-digkeiten versorgen müssen, wo er sich auch befunden; wassonst ihre Einkünfte gewesen, habe in meinem Biblischen^bubemgtico, Z.TH. 2.Abschn. 7. Ausgabe p. 212. angefüh.rek; wie auch daselbst, im i.Absch. 4. Cap. x. 186. von denMünyen der Hebräer hinlängliche Nachricht gegeben.
§. 4. In der Gefängniß zu Babel sind zwar die Jü-den um die königliche Würde kommen, sie haben aber dochein Ober-Haupt gehabt, k-osick llaAolck, das Haupt der Ge-fängniß, und auf Griechisch von
dem sie auch vorgeben, daß er jederzeit aus dem Hause Da-vids gewesen, z. E. Jechonia, Sealthiel und Zorobabel.Nach der Babylonischen Gefängniß hatten zwar die Jüdengewisse Fürsten und Hohenpriester, ja endlich wiederum be-sondre Könige unter sich, welche das Regiment führeten,welche aber dennoch nicht allein die Persischen, und nachge-hendö auch die Griechischen und Römischen Statthalter, alsoberste Befehlshaber neben sich leiden musten, sondern auchvon dem hohen Rath oder grossen Sanhedrin selbst, in ihrerGewalt sehr eingeschränckt gehalten wurden.
§. 5. Dieses Sanhedrin, oder im Griechischen 8/-neärium, d. i. so viel als der sitzende Rath genennet,war dasOber-Gericht oder hohe Raths - LoIIeAium der Jüden, istsonderlich zu der Maccabäer Zeiten unter dem Hohenpriesterund Fürsten Jonathan entstanden, wie einige auö i Macc.9,28. c. 1 o, 46. c. 12,6. muthmaffen. Es bestand nebst demPräsidenten aus 71. Personen, welche mehrentheilS aus demStamm Levi zu seyn pflegten, ob sie wohl auch aus andernStämmen konnten genommen werden; doch alle Studierte,und keine Idioten oder Ungelehrte seyn musten. Der Prä-sident, der öfters, doch nicht allezeit der Hohepriester war,führte den Titel des f^asir oder Fürsten, der nechste nachihm hieß keck vin, der Vater des GerichtS-HauseS, undder dritte Chacham, der Weise, nach unser Art zu reden,der kzmäicus, ausser welchen auch zwey Gecreraricn oderSchreiber waren, die das Protocoll führeten. In diesem
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