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Geschichte des ersten Kreuzzugs
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lehnt, vielleicht nur ans Sold, Beute und Hcerbcfehl angewie-sen -19). Besonders hervorgchobcn wird Werner von Greis,ein lothringischer Edelmann, wahrscheinlich Burggraf oder Ea-stcllan des Davidthurmcs, der Citadclle von Jerusalem 50 ).Albert nennt uns einen Mundschenken, einen Truchseß, einenKämmerer des Herzogs 51), dic Eristenz solcher Aemter ist höchstglaublich, doch ist die Vorstellung der spätem Rcichswürdcnvöllig davon fernznhalten 52). Da Albert deren Inhaber nurals Ritter aufführt, so kann mau ebenso wohl (sogar an un-freie) Ministerialen, als an beamtete Edclleute denken sz), wiedenn der Patriarch Dagobert nach dem Tode Gottfrieds undWerners an Bocmund schreibt, es seien nur noch einige Leutenicht adliger Geburt übrig, welche den Thurm Davids besetzthielten. Doch wie dem auch sei sa), die geringe Bedeutung desGanzen erkennen wir auch hier aus der Zahlung der gesamm-tcn Strcitkrafte, die uns sehr bestimmt überliefert ist. Radnlfmeldet 55), daß Tancreds Mannschaft cingeschlossen, kaum 200

eine Stelle aus Alberich ack 3 . 1104 angeführt wird: a famil!» ^rin-eipum cjui iniuisteriales sticuutur.

49) Wenigstens unter Balduin kommt oft eine clienlela cornluctitia,Soldtrnppen neben den Vasallen vor. kulclier p. 436 und sonst.

50) So erscheint er wenigstens in dem Briefe des Patriarchen Dagobert.Will. 3>. X. 4.

51) Winrieus ^iuceeua stucis VII. 24. twtsrickui Laiuerarius, 51a-iNueu5 clapiser illins VII. 30.

52) Der erste Connetable des Reiches ist z. B. Eustnch Earner Will. XII,17, nach der Gefangennehmung König Balduin II. zu dieser Würdeals Reichsoerweser ernannt. Daß er es früher nicht gewesen, zeigtdie Urkunde von 1120 bei Will. XII. 13, wo er nur seinenNamen ohne Titel unterschreibt, wahrend ein Ritter Barisanus alsa»iu>ia0nla,'ius Io,,ps ausdrücklich genannt wird. Von jenen Aaus-amtern gehörte auch spater nur der cliarukerlain zu den Reichswürden.

53) Eichhorn d. St. u. R G. II. S. 344.

54) Denn Dagobert ist ans diese liaiuiiies iguoliiles et <Ie pledo äußersterbittert, so daß sein Zeugniß nicht vollkommen ins Gewicht fallt.

55) d. c.