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gebe. Es heisst dort ss): Herzog Gottfried und seine Nachfol-ger verwahrten die Assiscn in der Kiste am heiligen Grabe.Ilnpoi eenno II populo äs li Loriani k»I oonspoolo tlol Ilo siisi<!ill» rorimo ot supplioö ot rooliieso, li piaoosso e>>6 i fii88cnoiiioimli seooneio I'nsanxa eli 8origni elo. Hier ist nur voneinem spätem Ercigniß die Rede, wie der Ausdruck >1 ro, derin den Assisen nie von Gottfried gebraucht wird, deutlich be-weist. Die Nachricht hält sich in derselben Unbestimmtheitüber Person und Zeit, wie wir sie vorher von der ganzen Ge-setzgebung behaupteten.
Wichtiger ist aber die Gründung einer Commune, wie siekn der angeführten Stelle Gottfried bcigelcgt wird, wenigstensnach jedermanns Annahme bcigelcgt werden soll. Auch ist sicher,daß in den Assisen selbst der Ausdruck mehrmals vorkommt,daß sie einmal ihre Commnncn mit Venedig, Genua und Pisain eine Linie stellen 31). In diesem Sinne aber muß manSchlosser vollkommen bcistimmen, wenn er Dasein der Communein Palästina für alle Zeiten in Abrede stellt: nicht einmal vonSelbstständigkeit der inncrn Verwaltung, geschweige von weiternAntonomkercchtcn war hier irgendwann die Rede. So bestimmtsich dies erweisen läßt, so wenig kann man aber das Daseinstädtischer Einrichtungen überhaupt läugneu, städtischer Corpo-rationcn mit eignem Gerichtsstände und einzelnen Privilegien,dessen ungefähr, was nach dem französischen Sprachgebrauchunter lionr^ooisiös oder villos ü loix im Gegensatz zu eommnno«verstanden wird rs). Wie sie im Einzelnen hier constituirt ge-
SZ) I.. c. c. 4. Was den Hof der Surianen betrifft, so geben erst dieAssisen des Bürgcrhofs vollkommnen Aufschluß darüber. Ich citirenach der italienischen Medaction, deren Auctoritiit von Schmidt wie mirscheint überzeugend, gegen das Ansehn der französischen dargethanworden ist. Die angeführte Stelle lautet übrigens bei Thaumaffisirewörtlich gleich.
34) ^ 83 . cur. ins. e. 13b bei Oaueiani.
35) Wie besonders Brequigni in den Vorreden zu dem 11. und 12. Baudeder orsionnances sin louvro den Unterschied erörtert.