Kapitel II. tz. 30.
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Willkühr, daß die 100 Stunden von einander (zwischen Loireund Rhein Wohnenden) Entfernten sehr ungleiche Last hatten,indem die nächst dem Rheine Wohnenden die Lebensmittel bisnahe an die Loire, von 'wo die nächst der Loire Wohnenden erstauszogcn, anschaffcn mußten, — leuchtet von selbst ein, undman sieht sehr wohl, daß die den zu Hause Bleibenden aufge-legte Last des Ausrüsteris keine geringe war.
Die Lehnsmannschaft führte keine besondere Kriege, son-dern zog mit dem Heerbann aus Uebrigcns konnten die
Freien allein oder mit ihrem senior- ins Feld gehen
Die Strafe der Ausbleibenden (klorlbannunH war 60 solirli,bei denen aber, die nicht mehr an Werrh als tr-os libra« hat-ten, betrug sie 33 solicli Eine Straffumme, von der
Hüllmaun 2 or) daß ihre Harte erst dann einleuchte, wennman sie mit der ihr damals gleich stehenden Waffe von Ge-treide, namentlich Roggen vergleiche, wonach also, der Mittel-preis zu vierzehn Berliner Scheffel (halbe Noclü) für einensoliclus angenommen, 60 soliär 840 Berliner Scheffel Roggenbetragen. Konnte die Strafe nicht entrichtet werden, so mußteder Schuldige sie auf den Villen des Königs abarbeitcnDer Graf, der vom beribaimum ein Drittel erhielt, sollteübrigens die Strafe nicht selbst einziehcn, sondern dieses der
iyy) ttap. ann. 807. c. 1. 6sp. 11. ann. 812. §.
200) Ibill. 1.
201) 6ap. II. ann. 8 o 5 . c. ly. 6ap. II. ann. 812. 0. 11.
202 ) Geschichte der Stände I-, 197 . 198 .
20Z) Oap. II. a. 812. h. 1.: „ (Ouicuniuo libor lionio in liosloin„ l)annitu 8 luorit, et voniro contompsorit, plonuin lioridsn-„ninn, !<t ost 8 v 1 iclos aoxaginta poi' 8 ottat. -1 ul si non„liabuorit, unäo illain 8 uinntain porsolvat, 80inotipsum pro„ naelio in 8 orvi>iuin Drinoipi 8 traclat, äonoo per toinpora, ipso liannns all 00 tiat t^orsolutus. Dt tuno iterinn sei8 >a!u,n lillortalis 8 uao rovortatur. Dt 8 > illo lionio, ^>li 8 v„ proptor Iioriliannuin in 8 vrvitiuin tracHklit, in iito sorrilio„ 8 cfunclu 8 suorit, lieroäos ejus borociilaloin, <tuao acl eos„ pcrtinot , non porclant, noo libortatoin, noo äv ipso„ lioribanno odnoxü Kant. " ,