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Buch I. Einleitung.
nobilltar, die auch Minderjährigen Fürsten-Würde geben könne.Von xi'in6ixv8, die Gefolge halten, sprechen >Z. ,4. —Aus dem Ganzen geht soviel hervor, daß der Adel nicht eigent-lich , wie im neuen Europa, ein zwischen Fürst und Volk ste-hender zahlreicher Stand, sondern wahrscheinlich der Stammwar, aus dem die Volkshäupter genommen wurden. — Alleinwelches der Ursprung des Adels war, darnach wird man langevergeblich fragen. Möser") glaubt, die Offizierstellen imHeerbann scyen erblich geworden, und die von ihnen besessenenGüter damit einigermaßen erhöht worden, eine Hypothese, aufdie Kindlinger seine Ansicht von den Obcrhösen gegründetzu haben scheint. Allein jene Hypothese hat gewiß wenig fürsich, wenn wir im oax. 7. des Hit. äe INOI-. Oerin. lesen„<1uee8 ox virtuto 8umunt," was an sich auch schon derNatur der Sache gemäß ist, und bei einem Volke, das seineFreiheit bewahrt hat, auch aufrecht erhalten werden wird. —Ich glaube, daß eben das das Eigene des wahren alten Adelsist, daß man seinen Ursprung nicht weiß, daß er sich in einmythisches Dunkel verliert; all« Völker haben aus einer solchenmythischen Vorzeit ihre Helden- und edle Geschlechter. Konntenes nicht die Nachkommen derer fcyn, die das Volk aus demOrient als begeisterte Führer in seine Stammsitze geleitet, Ge-setze und religiöse Einrichtungen begründet u. s. w.?
In den L-egea der Germanischen Nationen finden wir auchden Unterschied zwischen Adel und Freien bestätigt. In der l-exkrislonwm ") ist die Composition dcSNoKUiü zu 86 8oliäi, und
rereffe habenden, Gerichtstagen, — auch früher schon Statt gesun-den haben. Recht zweckmäßig war es da also, auf jede Unterab-theilung des Gau's—auf die Hundreda—einen Beisitzer abzuordnen.Es findet sich j« auch keine Spur, kein Capitular, kein Geschicht-schreiber, keine Formel, die uns «inen Ursprung der Schöffen inspäterer Zeit berichte; finden wir aber in diesen dlenroni, des1»ciruo dir Schiffen, so ist alle Schwierigkeit gehoben. Damitstreitet «S nun keineswegs, daß der Umstand überhaupt urtheilfä-hig war, die Institution der Schöffen hatte darum doch ihr« Wich-tigkeit.
17) Abschn. I. §. 26.
18) lir, 1. ck, tloinicilliii. j. 1, Z, 5, 6. 8, 9«