2
Buch I- Einleitung.
setzt sie mit den Ochsen und Eseln als reg nwnoipi in eineClasse, und der Dekalog enthalt im zehnten Gebot eine gleicheZusammenstellung. Was aus diesen Sachen geboren wurde— parwg aneillae —, war auch wieder Sklave, während diemännlichen Sklaven nur im Falle des Lenstes Lonsulti Llae-cliani ihrem Herrn eine neue Sklavin zuführen konnten. Eineungeheure Masse Menschen war auf diese Weise zur Waaregeworden, die sich durch neue Kriege und Geburten vermehrte,und durch Manumissionen verminderte. Das Leben der altenWelt ward durch diese Sklaven-Verhältnisse wesentlich be-stimmt ?). Selbst Aristoteles findet die Sklaverei ganzin der Ordnung und nicht ungerecht, weil der Sklave vonNatur schlechter und dummer als der Freie, folglich nicht zurFreiheit bestimmt sep, und auch Hugo kann sich von derWiderrechtlichst der Sklaverei nicht überzeugen — beide ver-kennend der Menschheit heiliges Urrecht, was doch schon dieRömer anerkannten, indem sie — siehe Note 1 — die Skla-verei als coiitoa Iiatwoam angehend erklärten.
2 .
Das Recht der Sklaverei hat sich nirgend vollständigerausgebildet als im römischen Rechte. Von der äußersten Härtekönnen wir den Uebergang bis zu entschiedener Menschlichkeitverfolgen. Ursprünglich hatten die römischen Sklaven gar keineRechte. Der Herr hatte das Recht über Leben und Tod, wassie erwarben, war sein, nach Willkühr mißhandelte er sie, undgab sie her zu den Gladiatoren — Kämpfen, und unterirdische
3) Schon in der Sage vom Herkules kommt die Sklaverei als etwasvon den Göttern Gebilligtes vor. Als Herkules wegen der Er-mordung des Jphitus von einer Krankheit befallen war, und nir-gend entsündigt werden konnte, gab das Orakel des Apollo zurAntwort, daß er dann leichter von seiner Krankheit befreit werdenwürde, wenn er gesetzmäßig verkauft würde, und das Geld, wofürer verkauft würde, den Söhnen des Jphitus gäbe. Herkules ließsich darauf von einem seiner Freunde in Asien verkaufen, undward auf diese Weise Sklave der Omphale. S. Olollor. Licul»Liblioili. laiaror. I.. IV. 31,
4) Politik B. 1. Kap. 3. 4.
5) Naturrecht §- 138, — ISS.