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Fünftes Kapitel.
Gericht. Verhältnisse zur Landeshoheit. Ende b«S Hofsrechts.
Ursprung der Hofsverfassung.
Seite.
tz. 93. I. Gericht. Nähere Darstellung des Hofsgerichtswesens 400tz. 99. H. Verhältnisse zur Landeshoheit. Conflicte zwi-schen der Landeshoheit und der Hofsverfassung. Der Fallvon Herbede. Die Grafschaft Mark gegen Elmenhorst imDortmundschen und gegen Elmenhorst im Recklinghausen-schen. Die Essenschen und Werdcnschen Hofsgüter in Cleveund Mark. Bergsche Leute im Kirchspiel Schwelm . . 404h. 100. IH. Ende de« HofsrechtS. Wiederbesetzung des Hofs.
Verwaltung. Ob Heimfallsrecht?.410
h. 101. IV. Ursprung der HofSverfassung. Ob GutS-
verleihung der Ursprung?.412
h. 102. Schutzverhältniß.414
§. 103. Das Persönliche der Hörigkeit. Die Gemeinde'.... 417h. 104. Erörterung mehrerer Ansichten über vorliegende Frage . 418
H. 105. Fortsetzung.. . 421
106. Schluß. Die bequemen Juristen.426
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