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1 (1828) Erster Theil oder erste Epoche : mit einer Charte der Dekanate und Pfarreien
Entstehung
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Dekanaten und der Münsterschen Diöcese, von welcher die Lippeihn trennt. Die Grenze gegen den Attcndorner Dccanat machtedie Ruhr, gegen den Wattcnscheider und Essender die Emschcr,

liubsoueu.

Tic Archidiakonal-Gerichtsbarkeit scheint ursprünglich deinDomprobst gehört zu haben. Ein.deshalb entstandener Streitmit dem Dcchante des Stiftes st-io äUimuo i>cl z-i-uckus in Kölnwurde im Jahr 1293 glücklich beigelcgt, und seitdem blieb die-ser bis zu den Zeiten der Reformation Archidiakonus zu Dord-mund im ungestörten Genüsse seiner Rechte; ausser, daß derAbt zu Deutz sich einen Archidiakonus der Stadt Unna undder Umgegend nannte, und auf die Rechte eines solchen da-selbst Anspruch machte. Allein seit dem 16. Jahrhundert er-kannten nur zwei Pchrreien, nämlich: Büderich und Scheidun-gen im Hcrzogthumc Wcstphalen, die Jurisdiction des Dechan-ten 8tuv Llai-iao Ui! Oi uilus an. Die klebrigen im Gebiete vonDortmund gelegenen fielen von der katholischen Kirche ab.

Ta wir über die Entstehung der Decanal- und Archidia-konal-Verhältnisse dieses Dccanats zuverlässige Nachrichten ha-ben; so ist cs dev Müec werth, sie näher zu betrachten.

Erzbischof Anno gab im Jahr 1065 an die von ihm ge-stiftete Kirche stuv Nuiiuo uck pg-mlus in Köln die LaclosRinmuti'ioom II> Deutmoniii oum Urkunde sich in

Brewers vatcrl. Chronik 1825. VII. S. 409. Der Stiftsdc-chant wurde also p^stov primitives der Pfarrei, und Dominusperpoluus der Christianität Dortmund. Der Domprobst scheintdamals auch über die Dortmunder Decanci Archidiacon gewesenzu scyn. Aber da er einerseits weit entfernt war, und einenweitläuftigen Wirkungskreis hatte, andernscits der StiftSdechantauf diesen Dccanat allein beschränkt war, auch mit demselbenwegen verschiedenen daselbst gelegenen, seiner Kirche gehörigenGüter in unmittelbarer Berührung stand, und er daneben Machtund Ansehen hatte, so konnte es nicht fehlen, daß sein hierarchi-scher Einfluß auf Kosten jenes, des Domprobstes sich vergrößerte,und derselbe zuletzt mehr eine Archidiacvnal-Jurisdietiou als eineDecanal-Inspektion ward. Der Tomprvbst sah sich endlich be-