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Der Kölnische Archidiakonat soll sonst ganz unter dem Dom-probste gestanden haben. Der Nenßer Dekanat aber ist seit un-denklichen Zeiten dem Domdcchant untergeben gewesen. Archi-diakonuS im DcuzcrDccanahwar seit mehreren Jahrhunderten derProbst zu St. Cnnkbert in Köln. Des Domprobstes Archidiaco-nalgcrichtsbarkcitcn erstreckten sich über die westfälischen Deca-nate Attendorn, Wormbach, Medebach, Wattenscheid und Me-schede. Ter Probst zu Bonn war Archidiaconus im Bonner Bann,der zu Xanten im Xanüschen. Ter Ausnahmen wird an ihremOrte gedacht werden. Merkwürdig, ist cs, daß der zeitliche ve-«r>nii8 oll!istiaiicka'i.is Dachotvnsis Archidiaconus war über diezu seiner vaoania gehörigen Pfarreien im Ardenncrgau. DerDomprobst, die Pröbste zu Bonn und zu Xanten nannten sichlärollickiaconi rruijoros Ilocllssias «oloniensis, der Viertecliiälaoonus mchor war der Probst zu Soest; wie weit sich des-sen Gerichtsbarkeit erstreckt hat, ist ungewiß. Zu den XrcRiäia-conl ncknoi'68 gehörten unter andern außer dem Dechant zu Züp-lich, der Dechant zu Lt. Nari-ie aä Fracke in Köln, der Stifts-dcchant zu Xanten, der Dechant zu St. Georg in Köln, die Achtezu Deuz, Grafschaft und Stciufeld.
Wie aus den Nenßer undAargaucrChristianitätcn zwei neueentstanden, die Düsseldörfcr und die Burana — wie an dieStelle mehrere Dccanatc, in Westfalen Commissariate errichtetwurden — und welche Folgen die Reformation, das belgischeConcordat von 1559 und die Bulle cks ssluts riniiriarum v. I.1821 auf die Bcgränzung der Diöccse hatten, wird an seinemOrte gemeldet werden. Wie die äußere (§. 1.) und innere (§. 2.)Bcgränzung des Erzstifts entstand, verdient näher untersucht zuwerden. Diese Frage aber hängt von zwei andern ab, die zuerstbeantwortet werden müssen.
§. 3.
Welche Völker bewohnten vor Zeiten den §. i. an-gegebenen Landstrich?
Die ältesten Nachrichten über die Gegend am Nicdcrrhcin
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