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1 (1828) Erster Theil oder erste Epoche : mit einer Charte der Dekanate und Pfarreien
Entstehung
Seite
XXI
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Da seit dm Kreuzzügen, als die Kirchenhäuptcrzuerst anfingen, von der ihnen untergebenen Geistlichkeitden Zehnten zu fordern, der Werth des Geldes noch im-

der ersten Angabe ihrer Einkünfte ihnen nicht viel ein»bringen. Anstatt des einfachen Zehnten mußten ihnendemnach in der Folge der doppelte, der vier-, der sechs-,der zwölffache errichtet werden. Neuer Beweis für eineviel ältere ursprüngliche Anlage des leider Vulorüs.

Der ganze Codex ist mit Tinte liniirt, und in re-gelmäßige Spalten abgetheilt. Bei den Stiftern, Klöstern,steht zuerst der Name, bann bloß der Zehnte ihrer jähr-lichen Einkünfte, dann von der Hand des Zehnthebersdie Berechnung des sechsfachen Zehnten, mit der Bemer-kung, ob bezahlt ist (soll. d. i. solvit) oder nicht.

Das Verzeichniß der Pfarrkirchen ist auf jeder Seitevertheilt in vier Spalten.

Die erste mit der Rubrik taxrw oder valst enthältden Betrag der Einkünfte; die zweite den Namen nebstdem Zehnten; die dritte die Bemerkung, die vierte dassechs - oder zwölffache des Zehnten. *)

(Dipl. Kempens, iocäü.) Unter Karl dem Großen galt in,',Sachsenein SvlikuS einem fetten Ochsen gleich, oder 30 Garben KornS.Ln zntulaee XI. c!o parNd. Lnroniae cln aono -7^7.

') Merkwürdig ist, daß in dem südlichen Lchcile der Diöcese dassechsfache, in dem nördlich von Neuß gelegenen »nd im Westphäli-schcn bei dieser Zehntcrhcbnng das zwölffache entrichtet wurde.

mer gefallen war, so konnte der einfache zehnte Theil

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