Der Congreß in Karlsbad wurde gehalten,die Bundestagsbeschlüsse setzten die Universitätenund die Presse auf die ungewöhnlichste Weiseunter die strengste Aufsicht, und der 13. Ar-tikel der Bundcsacte sollte auf einem anderwei-ten Congrcsse zu Wien authentisch erklärt wer-den. Mittlerweile ereiferte sich der österreichischeBeobachter — dem in Deutschland allein, in derArt beinahe, wie es vor 1813 der NapoleonischeMoniteur machte, das Privilegium der freienRede in seiner Art gegeben zu sein scheint— heftig über demokratische Gesinnungen undAnmaaßungen, um gar keinen Zweifel übrig zulassen, von woher diese Reaction ausgegangensei, und bemühte sich, die Idee in Gang zu brin-gen, daß bei dem 13. Artikel der Bundcsacte angar keine repräsentative Verfassung gedacht wordensei, sondern nur an privilegirte Landstande aus derKlasse der durch ihre Geburt dazu berufenenGrundbesitzer. Ob nun gleich die Acten des WienerCongresses absolut das Gegentheil bezeugten, undobgleich für Preußen besonders nicht blos die Ver-ordnung vom 22- Mai 1815, sondern auch diePatente her Besitznehmung der neuen Provinzen
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Anti-B-z-b-g; oder Beurtheilung der Schrift: Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg
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