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Anti-B-z-b-g; oder Beurtheilung der Schrift: Die Verwaltung des Staatskanzlers Fürsten von Hardenberg
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auf welcher neuerdings das Staatsschiff von Eng;land festsitzt. Die weisesten Gesetzgeber haben sievorhergcsehen und sie zu vermeiden gesucht, wohlwissend, daß, wenn das Uebel einmal vorhandenist, organische Gesetze nur Stürme erregen, abernicht in den ruhigen Hafen helfen. Wenn dieMenschenmenge so weise wäre, daß sie selbst dasBeste zu finden wüßte; so bedürften wir keinerGesetze und keiner Staaten. Die uneingeschränkteFreiheit ist gar keine, weil Freiheit nur mit demGesetze besteht. Dies gilt wie überall, so auch vonder Freiheit des Verkehrs überhaupt, und besondersdes Verkehrs mit dem Grundeigenthume. DirecteZwangsgesetze halten freilich nicht aus; und wohl-thätig ist jede Aufhebung derjenigen Beschränkun-gen, die dem freien Gebrauche des Grund undBodens im Wege stehen. Aber unentbehrlich sindStaatseinrichtungen, durch welche die Zersplitterungund die Anhäufung des Grundeigenthums verhindert,das heißt, bürgerlichen Unruhen vorgebeugt wird.Dasselbe gilt von der Freiheit des Verkehrs im Ge-werbe, welche ebenfalls, wenn sie ohne alle Regelbleibt, dahin führt, daß wenige Bürger in den aus-schließlichen Besitz großer Gewerbeanstalten kommen,