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worden wäre. Wir dürfen den Verf. nicht erstbelehren, daß dazu keineswegs die Vollendung einesneuen, viele Zeit und Geld kostenden Katasters er-forderlich ist; daß es vielmehr ein untrüglichesMittel giebt, die Steuernden dahin zu bringen,daß sie selbst die Vollendung des Katasters betrei-ben: und daß dieses Mittel eine provisorischeStcuerrolle, mit der Zusicherung der Ausgleichungnach vollendetem Kataster ist.
Der Vers. glaubt ferner (S. 37) seiner Sachedarüber ganz gewiß zu sein, daß Grund und Boden beivöllig freiem Verkehre immer mehr zertheilt werdenund in die Hand des eigentlichen Landmanneskommen müsse, „weil der Boden dem am meistentrage, der den Pflug selber anfaßt, und weil der,dem eine Sache am meisten tragt, mit der Zeitnach dem natürlichen Gange der Dinge, immer ihrBesitzer werde." Wir halten aber weder das eine,noch das andre für eine so völlig ausgemachte Sache,als sie der Verf. annimmt. Wir lesen im Plutarch,daß, nachdem das fünfhundert Jahr bestandene Gesetzdes Lykurg, nach welchem das einem jeden der 7000Geschlechter angewiesene Grundeigenthum unveräußer-lich war, aufgehoben wurde, in kaum hundert