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2 (1799)
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den andern Klassen, nehmlich der Lai.dcigenthümer undder Landwuthe, ernähre und beschäftiget. Die Letzter»versehen jene nicht nur mit den Materialien zu ihrer Ar.beit, sondern auch mit den NahrungSmu eln, deren siebedürfen, mit dem Getreide und Schlachtviehs, das siewährend ihrer Beschäftigung verzehren. Endlich be-zahlen auch die Landeigenthümer und Landwirlhe nichtnur die Arbeitslöhne alsir Arbeiter der nicht hervorbrin-genden Klasse, sondern auch die Gewinnste aller derer,welche die Arbeiter anstellen. Diese Arbeitsleute undihre AlbeirSherrn sind eigentlich die Dienstbotheu derLandeigenthümcr und Landwirthe; nur sind sie Dienstbo-theu, die ihre Geschäfte außer dem Hause verrichten,so wie das Gesinde dieselben im Hause verrichtet. Dieeine» und die andern werden auf Kosten der nehmlichenHerren unterhalten. Beyder Arbeit bringt nichts her-vor. Sre seht dem Werthe der Totalsumme deä rohenLandesproducts nichts zu. Anstatt den Werth dieserTotalsumme zu vermehren, ist sie vielmehr eine lästigeAusgabe, die davon bestritten werden muß.

Indessen ist die unproduockve Klasse nicht nur nichtunnütz: sondern sie ist auch den beyden übugen Klassen sehrnützlich. Vermittelst der Betriebsamkeit der Kaufleute,Handwerker und Manusacturisien, können die Landeigcu-thümer und Landwirthe ihr Bedürfniß au fremden Waarenund au verarbeiteten Erzeugnissen ihres eigenen Landes,mit dem Produkte einer geringern Quantität ihrer eige-nen Arbeit erkaufen, als sie würden aufwenden müssen,wenn sie, auf eine ungeschickte Weise sich einfallen ließen,die einen selbst einzuführen, und die andern zu ihremGebrauche selbst zu verfertigen. Die unproductive

Klasse