Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
650
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Fond, aus welchem ihre Arbeit und ihr Unterhalt be-stritten werden soll. Was an dem Fond gewonnenwird, ist zu dem Unterhalte des Meisters oder Manu-facturi ^Habers bestimmet. So wie diese! seinen Leutendas Kapital von Materialien, Handwerksgerathe undArbeitslöhnen vorschießt: so schießt er sich selber das vor,was zu -einem eigenen Unterhalte nöthig ist; und diesenUnterhalt mißt er nach dem Gewinnste ab, den er durchden Preis der von seinen Leuten verfertigten Arbeit zuwachen hoffet. Wenn dieser Preis ihm nicht seinenvorgeschossenen Unterhalt sowohl, als die Materialien,H ndwerlsaerache und Arbeitslöhne, die er smen Ar-beitern vorgeschossen hatte, wiedererstattet: so bekömmtcr offenbar nicht alle Kosten wieder, die er darauf ver-wandt hakte. Die Gewinnste von dem in Mannfac-kuren gesteckten Kapitalien sind also nicht, wie die Land-rente, ein reiner Ertrag, der nach völliger Wiederer-stattung der auf seine Gewinnung verwandten Kosten,übrig bleibt. Das Kapital des Pachters wirft ebensowohl, als daö Kapital des Manufackurinhabers,einen Gewinnst ab; aber eS giebt überdieß auch nocheiner andern Person eine Renke, und dieß ist mit demK pirale des Manufacturisten nicht der Fall. DieAuslagen also, die zu Beschäftigung und Unterhaltungder Handwerker und Manufacturisten gemacht werden,ve iana. rn bloß, wenn ich mich so ausdrücken darf, dieExistenz ihres eigenen Werths, und bringen keinenneuen Werth hervor. Es sind folglich lauter unfrucht-bare, nichts hervorbringende Auslagen. Die Auslagenhingegen, die zu Beschäftigung der Pächter und Ackers-lenke g macht werden, verlängern nicht nur die Existenzihres eigenen Werths: sondern sie bringen auch noch

über-