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2 (1799)
Entstehung
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daß Kapitalien von einem Gewerbe, wobey sonst dasPublicum mehr Vortheil hak, weggezogen, und dage-gen in einem Gewerbe angelegt werden, wobey sonst dasPubiieinn weniger Vortheil hat. Und in diesen außer.

ordentlichen Fallen- wie in allen gewöhnlichen Fäl-

len- stimmet das Interesse und die natürliche Nei-

gung einzelner Menschen mit dem allgemeinen Bestengenau zusammen: es treibt sie an, aus dem nähern Gc-werbe Kapitalien weg zu nehmen, und sie in dem cnt-ferntern anzulegen.

Also schon ihr Privatvortheil, ihr natürlicher Hangmacht einzelne Menschen geneigt, ihr Vermögen da an-zulegen, wo eS nach dem gewöhnlichen jause der Dingeder ganzen Gesellschaft den meisten Vortheil bringt.Sollten sie auch manchmahl darin zu weit gehen, undvon ihrem Vermögen Zu viel in ei» solches Gewerbe ste-cken: so würde doch die Abnahme ihres Gewinns unddie Zunahme des Gewinns bey andern Gewerben, siebald lehren, diese fehlerhafte Vertheilung abzuändern.Ohne Einmischung des Gesehes werden daher die Men-schen schon durch ihr eigenes Interesse, und durch ihreseidenschaften bestimmet, das Kapital der Gesellschaftunter die verschiedenen Gewerbzweige so zu vertheilen,wie es dem Interesse der ganzen Gesellschaft am ange«messen sten ist.

Alle Anordnungen des kaufmännischen Systemsmüssen unfehlbar diese natürliche und vortheilhaftere Ver-theilung der Kapitalien mehr oder weniger stören undverwirren. Daß aber die Anordnungen, den amerika-nischen und ostindischen Handel betreffend, mehr Stö-rung und Verwirrung verursachen, als andere, rührt

daher