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hen ist— auf Großbritannien allein, das heißt, auf«inen Theil des Reichs, und nicht auf das Ganze. Solange die Welt steht, ist Großbritannien vielleicht dereinzige Staat, der, in dem Maße, wie sein Gebietherweitert worden ist, seine Staaesansgaben vermehrthat, ohne zugleich seine Hilfsquellen zu vermehren. 'An-dere Staacen haben gemeiniglich einen beträchtlichenTheil der Lasten von sich abgewälzt, und den von ihnenabhängigen Provinzen aufgebürdet. Großbritannienhingegen hat bisher geschehen lasten, daß seine ihm un-terworfenen Provinzen die ihnen zukommenden lasten ihmausgelegt haben. Um es nun mit seinen Kolonien, diedoch bisher seine gesetzmäßigen Unterthanen gewesen s-nd,ausgleichen Fuß zu setzen, müßte das Parlament, nachdem obigen EcsteuerungSsysieme, auch Hülfsmittel ha-ben, seine Forderungen sogleich geltend zu machen, wenndie Versammlungen einen Versuch machen sollten, ihnenauszuweichen, oder sie gar zu verweigern. Wen in aberdiese Mittel bestehen sollen, dieß läßt sich nicht wohl be-greifen, und man hat such auch bis jetzt darüber nichterklärt.
Wenn Großbritannien jemahls das unbestritteneRecht, die Kolonien, auch ohne Einwilligung ihrerVersammlungen, zu besteuern, eingeräumet würde: sowäre von demselben Augenblicke an die Wichtigkeit dieserVersammlungen, und mit ihr Ansehen und Einfluß ollerParteyhäuprer in dem brittischen Amerika vertilget. Die-Menschen wollen nur darum Antheil an der Verwaltungdes StaatS haben, weil ihnen dieß eine Art vo» Wich-tigkeit giebt. Davon, ob der größere Theil der Par-teyhaupter — diese natürliche Aristokratie jedes Landes'— feine Wichtigkeit zu vertheidigen im Stande ist, hängt
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