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mit dem Getreidcpreise gewissermaßen, ob gleich nichtimmer in gleichem Verhältnisse, steigt und füllt. Nochdem Gerreidcpreise richtet sich z. B. der Preis des Gra-ses und HeueS, des Schlachtviehes, der Pferde unddes PferdesutterS, folglich auch des Fuhrwerks und desgrößten Theils des inländischen Handels.
Er bestimmet den Preis aller übrigen rohen Er-zeugnisse des Landes, und somit den Preis der Mate-rialien zu den meisten Manufakturen; er bestimmet denArbeitslohn, und somit den Preis des Handwerks - undKuiistfleifseö; und indem er beyde bestimmet: so be-stimmt er auch den Preis der vollendeten Waare. Da-her muß der Arbeitslohn, so wie der Preis aller Landes-und Arbeirscrzeugnisse, im Verhältniße mit dem Ge-treidcpreise entweder steigen oder fallen.
Ob nun gleich der Pachter vermittelst der Prämiesein Getreide um vier Schillinge den Scheffel, anstattdrey und einen halben, verkaufen und seinem Gutsherrneinen diesem erhöheten Getreidepreise angemessenen Pachtbezahlen kann: so sind doch, wenn man bey dem erhö-hten Getreideprcise, für vier Schillinge nicht mehr ein-heimische Waaren, als vorhin für drey und einen halbenSchilling einkaufen kann, weder die Umstände des Pach-ters, noch des Gutsherrn dadurch verbessert worden.Der Pachter kann seinen Ackerbau nicht vervollkommnen;und der Gutsherr kann nicht besser leben. Beym Amkaufe ausländischer Waaren mag ihnen die Steigerungder Getreidepreise einen geringen Vortheil gewähren:beym Ankaufe der inländischen aber gar nicht; und bey-nahe alles, was der Pachter, so wie der größte Theil
dessen