Staats wohl nicht Thorheit seyn. Wenn uns das Aus.land gewisse Waaren wohlfeiler liefern kann, als wir siezu machen im Stande smd: so ist es besser, daß wirsie mit einem Theile von dem Erzeugnisse unsers Fleißes,den wir in einer Gattung, worin wir gewisse Vorzügevor dem Auslande besitzen, angewandt halten, einkamfen. Die allgemeine Landeöintüstrie, welche dem dar»auf verwendeten Kapitale immer angemessen ist, wirddabey eben so wenig leiden, als der Gewerbsteiß der vor-erwähnten Handwerker leidet: sie darf nur den Wegausfindig machen, auf welchem sie sich am vortheilhaf-testen beschäftigen kann. Dabey aber ist gewiß keingroßer Vortheil, wenn man den Gewerbsteiß auf eineSache lenket, die wohlfeiler zu kaufen, als zu verferti-gen ist. Der Werth des jährlichen Erzeugnisses wirdunstreitig geringer, wenn der Fleiß abgehalten wird,Waaren zu verfertigen, welche mehr werth sind, als die,welche er verfertigen soll. Vorausgesetzt nun, daß dieseWaare von Ausländern wohlfeiler gekauft, als im Landegemacht werden kynnte: so war man im Stande, sie nurmir einem Theile derjenigen Waaren, oder, welches ei-nerley ist, mit einem Theile des Preises von denjenigenWaaren anzuschaffen, welche der mit einem gleich star-ken Kapitale beschäftigte Gewerbsteiß im Lande selbst hak-te verfertigen können, wenn man ihn seinem natürlichenGange überlassen hätte. Die Landesindüstrie wird alsovon einem Vortheil bringenden Gewerbe zurückgehalten,und auf ein minder vortheilhaftes gelenkt. Der Gesetz,geber wollte den Tauschwerth des jährlichen Erzeugnissesvermehren, und dieser Werth muß durch alie solche An-stalten vermindert werde».
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten