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bällnisse ab, in welchem derjenige Theil des gesummtenLand»serze«giiissee, der zu Wiedererstattung von Ka-pitalien bestimmt ist, zu demjenigen Theile steht, der,als Rente, oder als Gewinnst, ein Einkommen fürjemanden ausmacht. Dieses letztere Verhältniß ist inreichen Landern ganz anders, als in armen.
Gegenwärtig, zum Beyspiele, geht in den reichenLandern EuropenS ein sehr großer, oft der größte Theilder Erzeugnisse von Grund und Boden auf die Wieder-erstattung derjenigen Kapitals, welches der reiche undunabhängige Pachter in die Landwirthschaft gesteckt hat;von dem andern wird dem Pachter sein Gewinn und demGrundherrn seine Rente bezahlt. In alten Zeiten hin-gegen, unter der Herrschaft der Lehnsregierungen, warein kleiner Theil der Erzeugnisse hinlänglich, das aufden Anbau gewandte Kapital zu ersetzen. Dieses Ka-pital bestand gewöhnlich in einigen elenden Stücken Vieh,die ganz von den, auf untingebauten Aeckern von selbstwachsenden Krautern lebten, und daher als freye Ver-schenke der Natur angesehen werden konnten. DiesesVieh gehörte überdies; gemeiniglich dem Grundherrn,und wurde von ihm den Andauern des Landes nur alsDarlehn gegeben. Alles übrige von den Erzeugnis-sen des Bodens gehörte ebenftckls dem Grundherrn,entweder als Rente von seinem Gute, oder als Gewinnvoir seinem kleinen in die Wirthschaft gesteckten Kapital.Die Anbauer des Landes waren größtenkheils Leibeigene,deren Personen und Güter ihm ebenfalls zugehorten.Die, weiche nicht Leibeigene waren, halten doch ihieGrundstücke nur vom Grundherrn lehnSweise, und koim-ten von ihm, sobald er wollt», herausgeworfen werden.
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