Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
Seite
54
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Wenn eine Bank einem Kaufmsnne einen wirkli-chen 22,-chselbrief, der von »inem wrrkßchen Giäu. l ierauf einen wirklichen Schuldner gezogen ist, d'sconstr^so schießt sie ihm bloß einen Theil der Summe cor, dieder Kaufmann sonst in baarem Gelde würde bereit ha-ben müssen, um den an ihn von Zeit zu Z4t gel nuten-de» Forderungen Genüge zu leisten. Die Bezahlungdes Wechselbrieses am Verfalltage erstattet der Bankihren Vorschuß mit den gehörigen Zinsen. D,r Ge^d-vorrath riner Bank, die ihre Gesel,aste auf solche Kuu-den einschränkt, ist eitiem Wassnbehalcnisse ähnlich, ausdem ein Kanal zwar beständig Wasser ableitet, demaber ein anderer Kanal eben so viel Wasser unaufhörlichwieder zuführt: so, daß das Becken immer ganz oderungefähr gleich voll bleibt. Diese Geldcasse gefüllt zuerhalten, kann also wenig oder gar reine Kosten verur-sachen.

Ein Kaufmann kann oft, auch wenn er seine Ge-schäfte nicht übermäßig ausdehnt, eine Summe baarenGeldes nöthig, und keine Wechsel zum Discounten inHanden haben. Wenn eine Bank, außer daß sie ihmseine Wechsel discontirr, ihm auch noch den solchen Ge-legenheiten, auf seine Cassenrechnung Vorschüsse thut,und ihm erlaubt, dieselben theilwerse, so wie ihm vomVerkaufe seiner Waaren Gelber eingehen, wieder zri be-zahlen: (welches die bequemen Bedingungen sind,«ins welche die schottischen Banken solche Vorschüsse mach.ren) so wird er dadurch gänzlich von der Nothwendigkeitbefreyct, einen Theil seines Kapitals baar und ungenutzt,zur Leistung gelegentlich fälliger Zahlungen, liegen zulassen. Fallen dergleichen vor: so hat er sein Cassen-conto bey der Bank in Bereitschaft, um dieselben zu

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