Druckschrift 
2 (1799)
Entstehung
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Zwölftens, aus allen den Gebäuden, aus welchensich ein Nutzen ziehen, oder ein Einkomme» herleitenlaßt; m d zwar nicht nur für den Eigenthümer, der sieeinem andern für einen Mi.lhzins überläßt, sondernauch für den wirklichen Inhaber, und für den, der denMiethzmS be ahlt, Von der Art sind Kaufmaunsla-den, Waar ngewölbc, Werkstätte; aus dem LandeWirthschastögedäude mit den Stalten, Schüttböden,und allem was dazu gehört. Diese Gebäude sind ganzanders zn betrachten, als Wohnhäuser. Sie sind eineArt von Handwerkszeugs, oder können wenigstens tnttcrdiesem Gesichtspunkte angesehen werden.

Drittens, aus allen den, auf Verbesserung desBodens, aus Urbarmachung desselben, auf Austrock-inmg nasser Flecke, aus Einzäunung und Düngung derAecker, kurz, daraus gewandten N »kosten, daß dieAecker des Landes Zur Erzeugung der Fcldftüchte amvollkommensten zugerichtet und vorbereitet seyn mögen.Ein in rechten Stand gcs.HkcS Landgut kann mit einer,mit allen nöthigen Maschinen versehenen Mamifacturverglichen we'den. Durch beyde Anstalten werden dieArbeiten abgekürzt und erleichtert, und einem gleichgroßen umlaufenden Kapitale größere Einkünfte abge-wonnen. Ja die Verbesserungen bey einem Landgutshaben vor den Maschinen einer Manufaktur den Vorzug,daß sie dauerhafter sind, und selten andere Reparaturenerfordern, als solche, die ohnedies' Zum Anbau des Lan-des nothwendig waren.

Vierteus, aus den erworbenen nützlichen Geschick-Mbkeiteu aller Einwohner des Landes oder sämmtlicher;Wieder der Gesellschaft, Die Erweron-iZ solcher Ta-

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