VI
Zweytes Kapitel.
Von Beschränkung der Einfuhr solcher Waaren ausfremden Ländern,-welche im Lande selbst erzeugtwerden können - r - - Seite 29;
Drittes Kapitel.
Von außerordentlichen Beschränkungen der Einfuhr sol-eher Waaren, fast aller Art, die aus Landernkommen, mit welchen die Handelsbilanz für Nach-theils gehalten wird : - - - - Z28
Erste Abth eilu'ng.
Daß solche Beschränkungen selbst nach den Grundsätzen
des Handelssystems widersinnig sind - cbend.
Eingeschobenc Abhandlung übcrDeposttobanken, mit vor-züglicher Rücksicht auf die Bank in Amsterdam - z;9
Zweyte Abtheilung.
Daß dergleichen außerordentliche Beschränkungen derEinfuhr auch aus andern Gründen zweckwidrigsind 956»
Viertes Kapitel.
Von Nückzöllcn - - r - - - z/z
Fünf.