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1 (1799)
Entstehung
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256
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keit voraussehen können, daß sie den mit ihrem Certi-ficate versehene» Menschen, wenn er in Noth kömmt,wieder erhalten, < und wahrscheinlich in einemweit hülstosim Zustande wieder erhalten werden." Diepraktische Schlußsolge aus dieser Beobachtung scheintdiese zu seyn: daß Cemsicate allemahl von dem Kirch-spiele, wo sich ein armer Mann niederlassen will, ge-fordert werden, aber sehr selten von demjenigen gegebenwerden müssen, welches er zu verlassen gedenkt.Esist einige Harke," sagt eben dieser einsichtsvolle Schrift-steller, in seiner Geschichte der Armengesehe,in dendie Certifieate betreffenden Gesehen. Sie stellen esin die Gewalt der Kirchspielbeamten, einen Menschenauf Zeitlebens, so zu sagen, zum Gefangenen zu ma-chen: so nachteilig es auch für ihn seyn mag, andem Orte, wo er das Unglück hak, ansässig gewor-den zu seyn, zu bleiben, und so großen Nutzen ervon einer Veränderung seines Wohnplatzrö habenkaun."

Ein Cerkisicat enthalt kein Zeugniß von der gutenAufführung der darin benannten Person, sondern sagtbloß aus, daß er dem und dem Kirchspiele zugehöre:und nichts desto weniger hangt es ganz von der Will-kühr der Kirchspielbeamten ab, ob sie ein solches Cerkifi-cat ertheilen, oder verweigern wollen. D. Burn sagt,daß in dem Tribunals der königlichen Bank (rb.a courrc>5 1 F 8 -benebt) der Vorschlag gemacht worden sey,die Armenaufseher und Kirchenvorsieher, durch ein nriro5 MLN6LMUL *) zur Enheilung von Certisicaten, ss

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») Das Tribunal vvn Kings. b-ncl, hat Las besondere Vorrecht,Personen und. Corpvridus miter seinem Eericht-ssprengel, No-

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