lassungen so entschieden ausgesprochen, und nochneuerlich, im Anfänge des Jahres 1820 , durcheine Resolution, die er den Herren von N. N.und Consorten, welche unter dem Titel der ha-velländischen Ritterschaft um Wiederherstellungihrer alten Privilegien und um Aufhebung desfeierlich verheißenen Constitutionsgelübdes baten,so hochsinnig fest erklärt, daß bei einem solchenKönige von dieser Seite her jeder Verdacht ver-brecherisch ist. — So mag auch Bülow immer-hin des Geschlechtsadels Werth auf der Stufen-leiter der gesellschaftlichen Verhältnisse anerken-nen; den Feudalinstitutionen des Adelthumes, insofern sie sich dem Staatöwohle entgegenstcllen,kann er um so weniger je die Hand bieten, daer in der Schule der eigenen Laufbahn erfuhr,daß in unfern Tagen, wo Aller Blicke hingerich-tet sind auf die Regenten und ihre Minister, denlehteren etwas Haltbares zu wirken nur verstattekist, in der weisen Beachtung des Zeitgeistes undmit dem liebenden Vertrauen der Gesammthcitder Nation, erworben durch Wahrheit, Einsichtund Cousequenz. —
Welcher Beruf dem Grasen von Bülowim preußischen Staate zu Tßeil wird, wenn manin der Erkenntniß mancher Abwege zu der Ueber-zeugung gelangt, daß ohne die vorhin angegebe-nen Bedingungen einer durchgreifenden Reformkeine Sicherstellung dev Staatshedingungen und