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Vierter Band (1802)
Entstehung
Seite
487
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wen seyn, als mit jenem unglücklichenJünglinge, so wüßle ich kein kräftigeresMittel, als man verböthe ihm von allemzn esscn waö nicht wiederkäut und dieKlauen nicht spaltet, und wollte auch die»ses nicht helfen, so würde ich da, wo eSangeht, stracks zur BeschNeidung schreiten.

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Gelinde Strafe im Ehebruch ertappte?Personen, bey unfern Vorfahren,

^ie Worte des Gesetzes in einem altensächsischen Weichbild-Recht <?) lauten inneues Deutsch übersetzt so; ''Er (der be-leidigte Theil) soll sie binden auf einanderund soll sie führen offenbar unter den Gal-gen, und soll da ein Grab machen sieben

») d- Jurist. Magazin, heiaaSgkgsbrn »an Hrn.

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