— 47Z —
rückt. Ein Gesetz darunter klingt unge-fähr so: Wer einem Priester ein S>ückvom Hirnschale! abschlägt, von der Größe,daß, wenn man damit einen Sckiid vonErz anschlägt, man den Schall dreySchritte weit hören kann, so bezahlt erdafür 5 Slüber.
Die manumittirende Ohrfeige war, sowie bey uns noch, die lossprechende beyden Handwerkern, und ein Ebrcnschlagthal so wenig weh, als die Schläge, diedie Ritter bekommen.
Die rächende Ohrfeige ist jederzeit beyuns in hohem We the gewesen, der sichjedoch nach dem Werthe der Obren richtet,die sie rresf>n. Man kann sie austheilenvon Null an bis zur Todesstrafe.
So viel ich weiß, unterscheiden dieE qli'chcn Gesetze davev, ob die Ob s gemit der posiuven oder negativen Srne der