von Wichtigkeit. Auch erweckt SchmerzMitleiden, und Mitleiden des Zuschauersist allezeit für den Missethäter aufmunternd.Beym Schimpf ist nichts von dem. Erist der Justiz, was die Verachtung einesGegners, dem man sich überlegen fühlt,im gemeinen Leben ist.
Bey den Römern waren Stockschlageund Rurhenstrciche so erniedrigend, daß,als Cicero bey Gelegenheit deS Gabiniussagte: casclobarnr virgis Lirris I^grna-
nns: "Ein Bürger von Rom wardmit Ruthen gestrichen'?, so weintedas Römische Volk.
Die Ohrfeigen standen nicht ganz sohoch im Preis. Die Gesetze der XII. Ta-feln hatten bloß eine Geldstrafe daraufgesetzt, die eben nicht sehr groß war.Daher «in gewisser Lucius Veratins einreicher römischer Bürger, wie Gellius